Oberschule

Allgemeine Informationen

Die Oberschule startete zum Schuljahr 2015/16 in Hannover als neue Schulform und umfasst als Schule des Sekundarbereichs I die Schuljahrgänge 5 bis 10. 

Der Unterricht kann nach Entscheidung der Schule fachleistungsdifferenziert gemeinsam in einer Klasse erteilt werden. Diese Schulform bietet in einem überschaubaren Rahmen Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Leistungspotentialen ein Lernen voneinander und miteinander.

Die Pflichtfremdsprache in der Oberschule ist Englisch. In den Schuljahrgängen 6 bis 10 bietet diese Schulform ein Wahlpflichtunterrichtsangebot an, das in allen Schuljahrgängen grundsätzlich vier Wochenstunden umfasst. Ab dem 6. Schuljahrgang nehmen Schülerinnen und Schüler

  • entweder an einem durchgängigen Wahlpflichtkurs in der zweiten Fremdsprache mit vier Wochenstunden 
  • oder an zwei Wahlpflichtkursen in unterschiedlichen anderen von der Schule angebotenen Fächern mit jeweils zwei Wochenstunden teil.

An dieser Schulform wird den Schülerinnen und Schülern im Jahrgang 9 und 10 entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen eine individuelle Schwerpunktbildung in den Bereichen Fremdsprachen, Wirtschaft, Technik sowie Gesundheit und Soziales ermöglicht.

Berufsorientierung

Die Oberschule bietet einen berufspraktischen Schwerpunkt mit Maßnahmen zur Berufsorientierung und Berufsbildung mit Kooperationspartnern wie den berufsbildenden Schulen, der Berufsberatung der Arbeitsagentur, den Kammern, insbesondere den ausbildenden Betrieben und Bildungsträgern an.

Zu den Maßnahmen zählen unter anderem:

  • Schülerbetriebspraktika,
  • Betriebserkundungen,
  • Unterricht in Kooperation mit berufsbildenden Schulen,
  • berufspraktische Projekte und
  • praxisorientierte Lernphasen innerhalb des Fachunterrichts.

Ab dem 7. Schuljahrgang werden berufsorientierende, ab dem 9. Schuljahrgang entsprechend der Schwerpunktbildung berufsorientierende und berufsbildende Maßnahmen an insgesamt mindestens 60 Tagen durchgeführt; für Schülerinnen und Schüler, die ein Profilangebot wählen, finden die Maßnahmen an insgesamt mindestens 30 Tagen statt.

Abschlüsse

Am Ende des 10. Schuljahrgangs können folgende Abschlüsse erworben werden:

  • Erweiterter Sekundarabschluss I,
    der zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe an einem allgemein bildenden Gymnasium oder an einer Gesamtschule sowie an einem beruflichen Gymnasium berechtigt.
  • Sekundarabschluss I - Realschulabschluss,
  • Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss.

Am Ende des 9. Schuljahrgangs kann der Hauptschulabschluss erworben werden.

Zusätzliche Ganztagsangebote

Die Oberschulen in städtischer Trägerschaft sind zweizügige Schulen mit unterschiedlichen Ganztagsangeboten.

Verfahrensablauf

Die Anmeldung an einer Oberschule muss direkt bei der Oberschule, die das Kind besuchen soll, abgegeben werden. Die Schulen haben hierfür feste Anmeldetermine. In Ausnahmefällen (z.B. Corona-Pandemie) kann es sein, dass die Unterlagen auch mit der Post an die Schule geschickt werden können. Anmeldung im laufenden Schuljahr bei einem Schulformwechsel erfolgen in der Regel zum Halbjahr (pädagogische Gründe).

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich für individuelle Fragen an die für Sie zuständige Schule.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Oberschule, bei der Sie ihr Kind anmelden möchten.

Voraussetzungen
  • Die Schülerin / der Schüler muss das 4. Schuljahr erfolgreich beendet haben (Ausnahme: Das Kind hat die 4. Klasse schon wiederholt. Dann rückt es in Jg. 5 auf).
  • Die Eltern oder Erziehungsberechtigten müssen ihr Kind in der Oberschule angemeldet haben.
Bearbeitungsdauer

Keine Bearbeitungsdauer, die Anmeldung erfolgt direkt in der Schule.

Rechtsbehelf

Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.

Anträge / Formulare
  • Die Schulen halten die erforderlichen Anmeldeformulare vor.
  • Onlineverfahren möglich: ggf. möglich – z.B: pandemiebedingt (z. B. Download der Anmeldeunterlagen)
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja
Bemerkungen

Der Übergang von einer anderen weiterführenden Schulform an die Oberschule (z. B. Hauptschule an Oberschule, Gymnasium an Oberschule usw.) ist nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung.

Die Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers an die Oberschule nach Umzug (z. B. nach Bundeslandwechsel oder nach Wechsel des Einzugsgebietes) ist nicht Teil der Leistungsbeschreibung.


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