Grundsätzlich können Fachkräfte mit einer Blauen Karte EU unter bestimmten Voraussetzungen nach 21 oder 27 Monaten Besitz einer Aufenthaltserlaubnis eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte mit einer Blauen Karte EU
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Die Niederlassungserlaubnis kann online beantragt werden. Bitte lesen Sie vorher alle Informationen auf dieser Seite aufmerksam durch, um zu erfahren, welche Unterlagen bei diesem Antrag einzureichen sind.
Sind alle Unterlagen vollständig und die Voraussetzungen für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis erfüllt, erhalten Sie einen Termin für eine persönliche Vorsprache zum Zweck der Aufnahme der für die Ausstellung der Niederlassungserlaubnis notwendigen Biometriedaten.
An wen muss ich mich wenden?
32.33.5 - Sachgebiet Willkommensservice - Kundenservice für Studierende und Fachkräfte
Voraussetzungen
- Sie besitzen einen gültigen und anerkannten Pass oder Passersatz.
- Sie besitzen eine Blaue Karte EU.
- Sie haben mindestens 27 Monate eine qualifizierte Beschäftigung nach § 18g AufenthG (Blaue Karte EU) ausgeübt und für diesen Zeitraum Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet oder weisen Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens nach
und
Sie haben einfache Deutschkenntnisse (Niveau A1)
Diese Frist verkürzt sich auf 21 Monate einer qualifizierten Beschäftigung, wenn Sie über ausreichende Deutschkenntnisse (Niveau B1) verfügen. - Ihr Lebensunterhalt ist ohne die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch gesichert.
- Sie verfügen über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familienangehörigen.
- Der Erteilung stehen keine Straftaten entgegen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Online-Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
- Gültiger Pass oder Passersatz
- Folgende Nachweise für eine ausreichende Altersversorgung:
Bescheinigung der Rentenversicherung über mindestens 27 bzw. 21 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
oder
wenn noch keine ausreichenden Pflichtbeiträge gezahlt wurden: Bescheinigung der Rentenversicherung über vergleichbare Leistungen für eine angemessene Altersversorgung. - Folgende Nachweise über einen gesicherten Lebensunterhalt und über ausreichenden Wohnraum:
- Sämtliche Einkommensnachweise der letzten drei Monate von allen erwerbstätigen Familienmitgliedern im Haushalt, z.B.: Gehaltsabrechnung, Bescheid von der Agentur für Arbeit
- Arbeitsverträge von allen erwerbstätigen Familienmitgliedern im Haushalt
- Mietvertrag bzw. Kaufvertrag Ihrer Wohnung und Nachweis über die aktuelle Miethöhe (z.B. durch Vorlage eines Kontoauszugs).
- Folgende Nachweise über bestehende Deutschkenntnisse:
Nachweis über den Erwerb eines anerkannten Schulabschlusses, Ausbildungs- oder Hochschulabschlusses, sofern diese Schul-, Berufs- oder Hochschulausbildung in deutscher Sprache durchgeführt worden ist
oder
Vorlage eines Sprachzertifikats mindestens des Niveaus B1 (bei 21 Monaten) oder des Niveaus A1 (bei 27 Monaten).
Welche Gebühren fallen an?
Für die Bearbeitung eines Antrags auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Diese beträgt 113 Euro. Für assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige fallen niedrigere Gebühren an.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann stark variieren und nach Vorlage aller Unterlagen derzeit bis zu 6 Monaten betragen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
- Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie wird als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) ausgestellt. Die Nutzungsdauer des elektronischen Aufenthaltstitels ist hierbei an die Gültigkeit des Heimatpasses oder Passersatzes geknüpft, sodass auf dem elektronischen Aufenthaltstitel eine befristete Nutzungsdauer eingetragen ist, der Aufenthaltsstatus bei der Niederlassungserlaubnis ist jedoch unbefristet.
- Alle gegenüber der Ausländerbehörde getätigten Angaben sollten nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig sein, damit das Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeitet werden kann.
- Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für die Betroffenen von Nachteil sein. Im Ernstfall können unrichtige oder unvollständige Angaben, die nicht rechtzeitig gegenüber der Ausländerbehörde vervollständigt oder korrigiert werden, die Rücknahme bereits erteilter Aufenthaltsrechte, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet zur Folge haben.
- Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsrechts dient diese Beschreibung lediglich der Information und ist nicht rechtsverbindlich.
Ansprechpartner/in
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32.33 - WillkommensserviceAm Schützenplatz 1 30169 Hannover Telefon: 0511 16832337 E-Mail: abh-fus@hannover-stadt.deHomepage: https://serviceportal.hannover-stadt.de/ABH | Öffnungszeiten:
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