Neuzulassung eines Fahrzeugs (erstmalige Zulassung eines Fahrzeuges)

Allgemeine Informationen

Diese Leistungsbeschreibung umfasst Fahrzeuge die erstmalig zugelassen werden sollen.

Verfahrensablauf

Für eine Neuzulassung benötigen Sie einen Termin. Diesen können Sie entweder online  oder telefonisch unter 0511 168-44918 vereinbaren

An wen muss ich mich wenden?

Die Zulassung von Fahrzeugen wird in Hannover nur bei der Zulassungsbehörde der Landeshauptstadt Hannover vorgenommen. Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II und/oder COC-Papier
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVb Nummer)
  • Ausweis
  • SEPA-Mandat ausgefüllt und unterschrieben
  • gegebenenfalls Antrag auf Umsatzsteuer, wenn im Kaufvertrag keine Umsatzsteuer ausgewiesen wurde
  • bei Fahrzeugen, deren Herstellungsdatum vor mehr als 18 Monaten liegt, ist eine neue Hauptuntersuchungsbescheinigung vorzulegen.

Für die internetbasierte Zulassung zusätzlich:

  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVb Nummer)
  • Ausweis (eID-Funktion des Ausweisdokuments muss aktiviert sein) oder Unternehmenskonto

bei importierten Fahrzeugen zusätzlich: 

  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung über die erteilte Typgenehmigung (Certificate of Conformity = COC) oder Datenbestätigung ggf. ausländische Dokumente
  • Verzollungsnachweis (nicht erforderlich bei EU-Ländern)
  • Kaufvertrag (nicht erforderlich bei EU-Ländern)

 

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

 

 bei Firmen zusätzlich:

  • aktueller Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
  • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person

 

für Gesellschaft des bürgerlichen Rechts zusätzlich:

  • komplette Übersicht der Gesellschafter/Gesellschafterinnen – in der Regel ein Gesellschaftervertrag
  • Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll – von allen Gesellschaftern/Gesellschafterinnen durch Unterschrift bestätigt

 

bei freiberuflicher Tätigkeit zusätzlich:

  • geeigneter Nachweis zur Ausübung des Gewerbes (z.B. Visitenkarte, Kopfbogen)

 

bei Vereinen zusätzlich:

  • Vereinsregisterauszug
  • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person

 

bei minderjährigen Fahrzeughaltern/Fahrzeughalterinnen zusätzlich:

  • Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile ggf. Sorgerechtsnachweis
  • deren Ausweise
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren gemäß der Gebührenordnung (GeBost) an. Diese können durch individuelle Leistungen variieren.


zuklappenAnsprechpartner/in
32.13 - Kraftfahrzeugzulassungsbehörde
32.1 - EinwohnerangelegenheitenAm Schützenplatz 1
30169 Hannover
Telefon: +49 511 168-44539
Telefon: +49 511 168-42367
Telefax: +49 511 168-41520
E-Mail:

Montag: 07:30 - 15:00 Uhr
Dienstag: 07:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 15:00 Uhr
Freitag: 07:30 - 12:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Anreise

Bahnhaltestelle:
3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo)
3, 7, 17 (Bahn-Station: Allerweg)
Bushaltestelle:
100, 200 (Robert-Enke-Straße)
120 (Waterlooplatz)
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