Nachnamenserklärungen für eine volljährige Person können in den folgenden Fällen erfolgen:
- Sie möchten auch den Ehenamen Ihrer Eltern führen (Anschlusserklärung).
Beschreibung: Ihre Eltern haben nach Ihrer Geburt einen Ehenamen bestimmt oder dieser wurde geändert.
- Sie möchten den Ehenamen führen, den eines Ihrer Elternteile mit einem*r anderen Partner*in bestimmt hat (Einbenennung).
Beschreibung: Dieses Elternteil ist (neu) verheiratet mit einem*r Partner*in, der*die nicht Ihr*e Vater oder Mutter ist.
- Sie möchten den durch Einbenennung erworbenen Namen wieder ablegen (Rückbenennung).
Beschreibung: Sie haben Ihren aktuellen Geburtsnamen durch Einbenennung erworben (sh. oben) und wollen nun wieder den vor der Einbenennung geführten Namen führen.
- Sie möchten den Namen führen, den eines Ihrer Elternteile nach Auflösung derer Ehe (Scheidung, Tod) wieder angenommen hat.
Beschreibung: Ihr aktuell geführter Geburtsname ist der (vormalige) gemeinsame Ehename Ihrer Eltern. Diese Ehe ist beendet und das betroffene Elternteil hat danach seinen Geburtsnamen oder den zum Zeitpunkt der Ehenamensbestimmung geführten Familiennamen wieder angenommen.
- Sie führen den Namen eines Ihrer Elternteile und möchten diesen durch den Namen des anderen Elternteils ersetzen oder einen Doppelnamen aus beiden Namen führen.
Beschreibung: Sie haben nicht den gemeinsamen Ehenamen Ihrer Eltern als Geburtsnamen erworben, sondern den Namen nur eines der beiden Elternteile.
- Sie führen einen mehrgliedrigen Namen und möchten einen oder einige dieser Namen ablegen.
- Sie führen einen Doppelnamen und möchten entweder den Bindestrich zwischen den Namensteilen ablegen oder hinzufügen.
- Sie wünschen einen geschlechterangepassten Geburtsnamen entsprechend einer ausländischen Rechtsordnung oder wollen diese Anpassung ablegen.
Beschreibung: Die Rechtsordnung des Staates, der Ihrer Herkunft bzw. der Herkunft Ihres Namens entspricht, sieht die geschlechtsangepasste Abwandlung Ihres Geburtsnamens vor.
Sie haben nach deutschem Recht diese Anpassung erklärt und wollen sie nun widerrufen.
- Sie sind Angehörige*r der friesischen, sorbischen oder dänischen Minderheit.
Beschreibung: Die Traditionen dieser Gruppen sehen verschiedene Sonderregelungen zur Bestimmung des Geburtsnamens vor. Sie haben seinerzeit einen Geburtsnamen ohne Berücksichtigung dieser Traditionen erhalten und wünschen jetzt die Namensführung gemäß diesen Vorgaben oder Sie haben einen den Traditionen entsprechenden Geburtsnamen erhalten und wünschen jetzt die Namensführung ohne deren Berücksichtigung.
- Sie möchten Ihren Namen künftig nach den Rechtsvorschriften eines anderen Staates führen.
Beschreibung: Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, führen Ihren Namen nach deutschem Recht. Diese Personen haben die Möglichkeit, für die Namensführung das Recht eines anderen Staates zu wählen, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen.
- Sie möchten Ihren Namen künftig nach den Vorschriften des deutschen Namensrechts führen.
Beschreibung: Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, führen Ihren Namen ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit nach dem dortigen Recht. Besitzen diese Personen (auch) die deutsche Staatsangehörigkeit, haben sie Möglichkeit, für die Namensführung das deutsche Recht zu wählen.
Falls Ihr Anliegen hier nicht aufgeführt ist, nehmen Sie bitte unbedingt vor einer Terminvereinbarung Kontakt mit der zuständigen Stelle (Standesamt Hannover, 32.31.2@hannover-stadt.de) auf.
Ob und in welcher Form im jeweiligen Fall eine Namenserklärung möglich ist, muss im Einzelfall durch die zuständige Stelle geklärt werden.
Namensrechtliche Erklärungen sind unwiderruflich.