Namenserklärung für Spätaussiedler und Vertriebene

Allgemeine Informationen

Für Vertriebene und Spätaussiedler sowie deren deutsche Ehegatten und Abkömmlinge besteht die Möglichkeit, den nach ausländischem Recht erworbenen Namen an deutsche Rahmenbedingungen anzupassen.

Konkret kann diese Person ...

  • ... Bestandteile des Namens ablegen, die das deutsche Recht nicht vorsieht
  • ... die ursprüngliche Form eines nach dem Geschlecht oder dem Verwandtschaftsverhältnis abgewandelten Namens annehmen
  • ... eine deutschsprachige Form ihres Vor- oder Familiennamens annehmen; gibt es eine solche Form des Vornamens nicht, so kann sie neue Vornamen annehmen
  • ... zusammen mit ihrem Ehegatten ggf. einen Ehenamen bestimmen sowie eine Erklärung nach §1355 Abs. 4 BGB ("Doppelname") abgeben
  • ... den Familiennamen in einer deutschen Übersetzung annehmen

Falls Sie Zweifel haben, ob Ihr Wunsch hier aufgeführt ist, nehmen Sie bitte unbedingt vor einer Terminvereinbarung Kontakt mit der zuständigen Stelle (Standesamt Hannover, 32.31.2@hannover-stadt.de) auf.

Ob und in welcher Form im jeweiligen Fall eine Namenserklärung möglich ist, muss im Einzelfall durch die zuständige Stelle geklärt werden.

Namensrechtliche Erklärungen sind unwiderruflich.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, das das Geburts- oder Eheregister der erklärenden Person führt; gibt es keinen deutschen Registereintrag, ist das Standesamt des Wohnortes zuständig.

Die Erklärung kann auch vor einem Notar oder beim Standesamt des Wohnsitzes abgegeben werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für diese Erklärung sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Personalausweis
  • Registrierschein und Vertriebenenausweis
  • Geburtsurkunde im Original, ggf. mit Übersetzung nach ISO-Norm
  • ggf. Heiratsurkunde im Original, ggf. mit Übersetzung nach ISO-Norm
  • ggf. Scheidungsurkunde im Original, ggf. mit Übersetzung nach ISO-Norm
  • ggf. ausländischen Reisepass (auch in Kopie)
  • bei Minderjährigen ist es erforderlich, dass die sorgeberechtigten Eltern der Erklärung des Kindes zustimmen
  • Erklärungen, die den gemeinsamen Familiennamen berühren, können Ehegatten nur gemeinsam abgeben
  • Sollten Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen, bringen Sie bitte einen Dolmetscher mit
Welche Gebühren fallen an?

Die Erklärung ist gebührenfrei. Wird ein*e Dolmetscher*in benötigt, fällt eine Gebühr in Höhe von 15 € an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Namenserklärung ist nicht fristgebunden.

Sie wird mit Entgegennahme durch die zuständige Stelle wirksam.

Wird die Namenserklärung bei einer unzuständigen Stelle abgegeben, wird sie erst wirksam, wenn sie der zuständigen Stelle zugegangen ist.

Rechtsgrundlage

§94 Bundesvertriebenengesetz (BVFG)

§43 Personenstandsgesetz (PStG)


zuklappenAnsprechpartner/in
32.31.2 - Urkundenservice und Folgebeurkundungen
32.3 - Standesamt und StaatsangehörigkeitAm Schützenplatz 1
30169 Hannover
Telefon: +49 511 168-42974
Telefax: +49 511 168-43376
E-Mail:

Montag: 08:30 bis 12:30 Uhr
Dienstag: 08:30 bis 12:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:30 bis 12:30 Uhr & 15:00 bis 16:30 Uhr
Freitag: geschlossen

Telefonische Erreichbarkeit
Montag, Mittwoch, Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Hinweis zu den Öffnungszeiten
Die genannten Öffnungszeiten gelten für Spontankund*innen am Info-Schalter des Standesamtes. Hier können Sie insbesondere Urkunden bestellen oder Unterlagen abgeben.
Individuelle Beratungen und auch die Abgabe von Erklärungen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Bitte informieren Sie sich auf den entsprechenden Seiten über die jeweiligen Ansprechpartner*innen und nutzen auch unser Online-Angebot, insbesondere die Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation und die Online-Bestellung von Urkunden. Sofern möglich, empfehlen wir auch, z. B. Unterlagen per Post oder direkt über unseren Hausbriefkasten einzureichen.


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Anreise

Bahn:
3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo)
3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg)
Bus:
100, 200 (HDI Arena)
120 (Waterlooplatz)
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