Für Vertriebene und Spätaussiedler sowie deren deutsche Ehegatten und Abkömmlinge besteht die Möglichkeit, den nach ausländischem Recht erworbenen Namen an deutsche Rahmenbedingungen anzupassen.
Konkret kann diese Person ...
- ... Bestandteile des Namens ablegen, die das deutsche Recht nicht vorsieht
- ... die ursprüngliche Form eines nach dem Geschlecht oder dem Verwandtschaftsverhältnis abgewandelten Namens annehmen
- ... eine deutschsprachige Form ihres Vor- oder Familiennamens annehmen; gibt es eine solche Form des Vornamens nicht, so kann sie neue Vornamen annehmen
- ... zusammen mit ihrem Ehegatten ggf. einen Ehenamen bestimmen sowie eine Erklärung nach §1355 Abs. 4 BGB ("Doppelname") abgeben
- ... den Familiennamen in einer deutschen Übersetzung annehmen
Falls Sie Zweifel haben, ob Ihr Wunsch hier aufgeführt ist, nehmen Sie bitte unbedingt vor einer Terminvereinbarung Kontakt mit der zuständigen Stelle (Standesamt Hannover, 32.31.2@hannover-stadt.de) auf.
Ob und in welcher Form im jeweiligen Fall eine Namenserklärung möglich ist, muss im Einzelfall durch die zuständige Stelle geklärt werden.
Namensrechtliche Erklärungen sind unwiderruflich.