Namensanpassung an deutsches Recht

Allgemeine Informationen

Personen, die ihren aktuell geführten Namen nach dem Recht eines anderen Staates erworben haben und ihn jetzt nach deutschem Recht führen, können diesen in Struktur und Schreibweise anpassen.

Der Wechsel des anzuwendenden Namensrechts kann sich durch ausdrückliche Wahl (z.B. im Rahmen einer Eheschließung) ergeben oder dadurch, dass der gewöhnliche Aufenthalt (jetzt) in Deutschland ist.

Konkret kann mit einer Angleichungserklärung

  • aus dem Namen Vor- und Familiennamen bestimmt werden
  • bei Fehlen von Vor- oder Familiennamen ein solcher Name gewählt werden
  • Bestandteile des Namens abgelegt- werden, die das deutsche Recht nicht vorsieht
  • die ursprüngliche Form eines nach dem Geschlecht oder dem Verwandtschaftsverhältnis abgewandelten Namens angenommen werden
  • eine deutschsprachige Form ihres Vor- oder Familiennamens angenommen werden: gibt es eine solche Form des Vornamens nicht, so können neue Vornamen angenommen werden

Falls Sie Zweifel haben, ob Ihr Wunsch hier aufgeführt ist, nehmen Sie bitte unbedingt vor einer Terminvereinbarung Kontakt mit der zuständigen Stelle (Standesamt Hannover,  32.31.2@hannover-stadt.de) auf.

Ob und in welcher Form im jeweiligen Fall eine Namenserklärung möglich ist, muss im Einzelfall durch die zuständige Stelle geklärt werden.

Namensrechtliche Erklärungen sind unwiderruflich.

Personen, die vor dem 1. Mai 2025 eine Angleichungserklärung nach Art. 47 EGBGB abgegeben und dabei aus ihrer Namenskette nur einen Teil zum Familiennamen bestimmt haben, können nach diesem Datum eine erneute Erklärung abgeben.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, das das Geburts- oder Eheregister der erklärenden Person führt; gibt es keinen deutschen Registereintrag, ist das Standesamt des Wohnortes zuständig.

Die Erklärung kann auch vor einem Notar oder beim Standesamt des Wohnsitzes abgegeben werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für diese Erklärung sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde im Original, ggf. mit Übersetzung nach ISO-Norm
  • ggf. Heiratsurkunde im Original, ggf. mit Übersetzung nach ISO-Norm
  • ggf. Scheidungsurkunde im Original, ggf. mit Übersetzung nach ISO-Norm
  • bei Minderjährigen ist es erforderlich, dass die sorgeberechtigten Eltern der Erklärung des Kindes zustimmen
  • ggf. Nachweis über die vor dem 1. Mai 2025 abgegebene Angleichungserklärung
Welche Gebühren fallen an?

Die anfallende Verwaltungsgebühr in Höhe von 45,- € zzgl. USt. wird vor Ort per ec-Zahlung erhoben. Wird ein*e Dolmetscher*in benötigt, fällt eine Gebühr in Höhe von 15 € an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Namenserklärung ist nicht fristgebunden.

Sie wird mit Entgegennahme durch die zuständige Stelle wirksam.

Wird die Namenserklärung bei einer unzuständigen Stelle abgegeben, wird sie erst wirksam, wenn sie der zuständigen Stelle zugegangen ist.

Rechtsgrundlage

Art. 47 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)

§43 Personenstandsgesetz (PStG)


zuklappenAnsprechpartner/in
32.31.2 - Urkundenservice und Folgebeurkundungen
32.3 - Standesamt und StaatsangehörigkeitAm Schützenplatz 1
30169 Hannover
Telefon: +49 511 168-42974
Telefax: +49 511 168-43376
E-Mail:

Montag: 08:30 bis 12:30 Uhr
Dienstag: 08:30 bis 12:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:30 bis 12:30 Uhr & 15:00 bis 16:30 Uhr
Freitag: geschlossen

Telefonische Erreichbarkeit
Montag, Mittwoch, Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Hinweis zu den Öffnungszeiten
Die genannten Öffnungszeiten gelten für Spontankund*innen am Info-Schalter des Standesamtes. Hier können Sie insbesondere Urkunden bestellen oder Unterlagen abgeben.
Individuelle Beratungen und auch die Abgabe von Erklärungen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Bitte informieren Sie sich auf den entsprechenden Seiten über die jeweiligen Ansprechpartner*innen und nutzen auch unser Online-Angebot, insbesondere die Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation und die Online-Bestellung von Urkunden. Sofern möglich, empfehlen wir auch, z. B. Unterlagen per Post oder direkt über unseren Hausbriefkasten einzureichen.


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Anreise

Bahn:
3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo)
3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg)
Bus:
100, 200 (HDI Arena)
120 (Waterlooplatz)
zurück