Im Ausland geborene deutsche Staatsangehörige können ihre Geburt in einem deutschen Geburtsregister nachbeurkunden lassen. Sie haben dann die Möglichkeit, eine deutsche Geburtsurkunde zu erhalten.
Diese Option ist auch für Staatenlose, heimatlose Ausländer*innen, ausländische Flüchtlinge und Asylberechtigte eröffnet.
Die Nachbeurkundung ist nicht verpflichtend, grds. können alle Angelegenheiten in Deutschland oder im Ausland auch mit der ausländischen Geburtsurkunde erledigt werden.