Mietwagen- und Mietomnibusgenehmigung Erteilung

Allgemeine Informationen

Wenn Sie im Inland die Beförderung von mehr als neun Personen mit Kraftfahrzeugen außerhalb des Linienverkehrs durchführen wollen (Gelegenheitsverkehr), benötigen Sie dafür eine Genehmigung. Diese wird für die angestrebte Verkehrsart (Mietomnibusverkehr, Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen) erteilt. 

Informationen für Personen, die ein Unternehmen mit Betriebssitz in der Landeshauptstadt Hannover gründen wollen.

Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen unterliegt der Genehmigungspflicht.

Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt werden. Die in der Freistellungsverordnung zum Personenbeförderungsgesetz genannten Beförderungen unterliegen nicht der Genehmigungspflicht.

Formen des Gelegenheitsverkehrs sind

  • Verkehr mit Taxen
  • Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen mit PKW und Kraftomnibus (KOM)
  • Verkehr mit Mietwagen und Mietomnibussen
  • Grenzüberschreitender Personenverkehr mit KOM

An wen wird die Genehmigung erteilt?

Die Genehmigung wird dem Unternehmer für seine Person erteilt. Die Übertragung der Genehmigung mit allen Rechten und Pflichten auf einen anderen Unternehmer bedarf ebenso wie die Übertragung der Betriebsführung auf eine andere Person der vorherigen Genehmigung. Die Weitergabe von Urkunden an andere Personen ist nicht zulässig.

Achtung: Der Unternehmer oder derjenige, auf den die Betriebsführung übertragen ist, muss den Verkehr im eigenen Namen, unter eigener Verantwortung und für eigene Rechnung betreiben.

Verfahrensablauf

Antragstellung unter Vorlage des Antragsformulars und der ergänzenden erforderlichen Antragsunterlagen;

Antragsprüfung;

Einleitung des Anhörverfahrens unter Beteiligung u. a. die für die Gewerbeaufsicht zuständige Behörde, die Industrie- und Handelskammer, die Fachgewerkschaften und Verkehrsverbände. 

Erteilung der Genehmigung mittels Bescheid, nach Eintritt der Rechtskraft werden die Genehmigungsurkunden ausgehändigt.

An wen muss ich mich wenden?

Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt Hannover

Weitere Informationen sind erhältlich bei folgenden Institutionen:

AOK Hannover
30142 Hannover
Tel. 0511 / 28 50
Fax: 0511 / 28 52 98 0
E-mail: aok.hannover@nds.aok.de
Internet: www.aok-niedersachsen.de

Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
Ottenser Hauptstr. 54
22765 Hamburg
Tel. 040 / 39 80 0
Fax: 040 / 39 80 16 66
E-mail: hv-m@bgf.de
Internet: www.bgf.de

Existenzgründungszentrum Hannover (EGZ)
Davenstedter Str. 60
30453 Hannover
Tel: 0511 / 21 42 99 60
Fax: 0511 / 22 14 29 97 0
E-mail: egz.hannover@t-online.de
Internet: www.egz-hannover.de

Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e. V.
Lister Kirchweg 95
30177 Hannover
Tel. 0511 / 96 26 29 0
Fax: 0511 / 96 26 29 9
E-mail: schaefer@gvn.de
Internet: www.gvn.de

Gewerkschaft ver.di
Goseriede 10
30159 Hannover
Tel. 0511 / 12 40 00
Fax: 0511 / 12 40 03 77
E-mail: christoph.feldmann@verdi.de
Internet: www.verdi.de

Industrie- und Handelskammer
Schiffgraben 49
30175 Hannover
Tel. 0511 / 31 07 32 2
Fax: 0511 / 31 07 30 2
E-mail: fachkunde-verkehr@hannover-ihk.de
Internet: www.hannover-ihk.de

Landeshauptstadt Hannover
Fachbereich Öffentliche Ordnung
Bereich Gewerbeangelegenheiten
Gewerbemeldung
Blumenauer Straße 5-7
30449 Hannover
Tel. 0511 / 168-31148
Fax: 0511 / 168-31173
E-mail: 32.221@Hannover-Stadt.de

Landeshauptstadt Hannover
Fachbereich Öffentliche Ordnung
Bereich Gewerbeangelegenheiten
Gewerbeprüfung
Leinstraße 14
30159 Hannover
Tel. 0511 / 168-31112
Fax: 0511 / 168-31177
E-mail: 32.221@Hannover-Stadt.de

Landeshauptstadt Hannover
Fachbereich Finanzen
Bereich Vollstreckung
Johannssenstraße 10
30159 Hannover
Tel. 0511 / 168-0
Fax: 0511 / 168-45144
E-mail: 20.4@Hannover-Stadt.de

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt
Am Listholze 74
30177 Hannover
Tel. 0511 / 90 96 0
Fax: 0511 / 90 96 19 9
E-mail: poststelle@gaa-h.niedersachsen.de

Voraussetzungen
  • Zuverlässigkeit des Unternehmers und der für die Führung der Geschäfte bestellten Person sowie der geschäftsführenden Gesellschafter,
  • Nachweis der fachlichen Eignung des Unternehmers oder der für die Führung der Geschäfte bestellte Person,
  • finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes
    Notwendiges Eigenkapital bzw. Reserven des Unternehmens:
    • bei KOM: 9.000 Euro für das erste Fahrzeug und 5.000 Euro für jedes weitere Fahrzeug,
    • bei PKW: 2.250 Euro für das erste Fahrzeug und 1.250 Euro für jedes weitere Fahrzeug.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Ausgefülltes Antragsformular (siehe unten)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit z. B. durch Eigenkapitalbescheinigung
  • Bescheinigungen des Finanzamtes, der Gemeinde, des Sozialversicherungsträgers zum Nachweis der Zuverlässigkeit für jede vertretungsberechtigte Person und Bescheinigung der Berufsgenossenschaft für das Unternehmen
  • Prüfungszeugnis zum Nachweis der fachlichen Eignung
  • Fahrzeugliste
  • Für juristische Personen und Personengesellschaften zusätzlich: Gesellschaftervertrag, Gesellschafterliste, Handelsregisterauszug, Unterlagen zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses der zur Führung der Geschäfte bestellten Person
  • Wo sind diese Unterlagen erhältlich?

    Die Registerauszüge und das Führungszeugnis können Sie bei Antragstellung in der Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt Hannover unter Beifügung des Formblattes Einverständniserklärung (siehe unten) beantragen.
    Ausnahme: Die Auszüge aus dem Gewerbezentralregister für eine Gesellschaft, z. B. GmbH, OHG oder KG können nur bei der Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Öffentliche Ordnung, Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz beantragt werden.

    • Die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes beim zuständigen Finanzamt,
    • die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde beim Fachbereich Finanzen der Landeshauptstadt Hannover,
    • die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Sozialversicherungsträgers bei der zuständigen Krankenkasse, z. B. AOK,
    • die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft bei der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen in Hamburg,
    • die Eigenkapitalbescheinigung (Formblatt siehe unten) füllt ein Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, etc. für Sie aus und bestätigt die Angaben mit seinem Stempel und der Unterschrift

    Für wen sind Unbedenklichkeitsbescheinigungen zu beantragen?

    • für das Unternehmen
    • für die zur Führung der Geschäfte bestellte Person
    • alle Gesellschafter einer Personengesellschaft

    Bei Antragstellung werden mit dem Einverständnis der betroffenen Personen Auskünfte aus dem Fahreignungsregister und dem Gewerbezentralregister sowie Führungszeugnisse beantragt.

    Wie lange sind die Unterlagen gültig?
    • Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als drei Monate sein.
    • Der Stichtag der Eigenkapitalbescheinigung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
Welche Gebühren fallen an?

Die Genehmigungsgebühr ist abhängig von Laufzeit und Verkehrsform und wird auf Anfrage mitgeteilt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Genehmigung PKW wird für eine Höchstdauer von 5 Jahren und für KOM von max. 10 Jahren erteilt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt im Regelfall vier bis sechs Wochen.

Rechtsgrundlage

§ 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

§ 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen (BoKraft) 

Verordnung über den Zugang zum Beruf des Straßenpersonenverkehrsunternehmer  (PBZugV) 

Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

§ 49 Absatz 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
§ 2 Absatz 1 Nummer 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Verkehr (ZustVO)


zuklappenAnsprechpartner/in
32.12.4 - Fahrschulen, Personenbeförderungs- u. Güterkraftverkehrsunternehmen
32.12 - FahrerlaubnisbehördeAm Schützenplatz 1
30169 Hannover
Telefon: +49 511 168-48594
Telefax: +49 511 168-41221

Mo: 08:00 bis 13:00 Uhr
Di: 08:00 bis 13:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do:08:00 bis 13:00 Uhr
Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Zusätzliche Telefonnummer:
+49 511 168-42475

Anreise
Bahnhaltestelle:
3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo)
3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg)
Bushaltestelle:
100, 200 (HDI Arena)
120 (Waterlooplatz)
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