Wenn Sie im Inland die Beförderung von mehr als neun Personen mit Kraftfahrzeugen außerhalb des Linienverkehrs durchführen wollen (Gelegenheitsverkehr), benötigen Sie dafür eine Genehmigung. Diese wird für die angestrebte Verkehrsart (Mietomnibusverkehr, Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen) erteilt.
Informationen für Personen, die ein Unternehmen mit Betriebssitz in der Landeshauptstadt Hannover gründen wollen.
Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen unterliegt der Genehmigungspflicht.
Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt werden. Die in der Freistellungsverordnung zum Personenbeförderungsgesetz genannten Beförderungen unterliegen nicht der Genehmigungspflicht.
Formen des Gelegenheitsverkehrs sind
- Verkehr mit Taxen
- Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen mit PKW und Kraftomnibus (KOM)
- Verkehr mit Mietwagen und Mietomnibussen
- Grenzüberschreitender Personenverkehr mit KOM
An wen wird die Genehmigung erteilt?
Die Genehmigung wird dem Unternehmer für seine Person erteilt. Die Übertragung der Genehmigung mit allen Rechten und Pflichten auf einen anderen Unternehmer bedarf ebenso wie die Übertragung der Betriebsführung auf eine andere Person der vorherigen Genehmigung. Die Weitergabe von Urkunden an andere Personen ist nicht zulässig.
Achtung: Der Unternehmer oder derjenige, auf den die Betriebsführung übertragen ist, muss den Verkehr im eigenen Namen, unter eigener Verantwortung und für eigene Rechnung betreiben.