Maschseegenehmigung

Allgemeine Informationen

Das Befahren des Maschsees mit Wasserfahrzeugen (§ 2 der Maschseeordnung) ist genehmigungspflichtig.

Das Befahren des Maschsees mit Wasserfahrzeugen jeder Art ist nur mit Genehmigung der Stadt Hannover gestattet. Die Genehmigung wird auf Antrag gegen Zahlung einer Gebühr erteilt.

Die Jahresgenehmigung ist für ein Kalenderjahr gültig. Genehmigungen gelten bis zum 01.03. des folgenden Jahres. Sie verlängern sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Gebühr bis zum 31.03. gezahlt ist. Im Nichtzahlungsfall erlischt diese Genehmigung.

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie per Fax, E-Mail oder Post an den BürgerService Bauen senden. Gerne können Sie auch persönlich zu uns kommen.

Bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine Genehmigung sowie die Zahlung der Gebühren erhalten Sie Ihre Jahresgenehmigung.

Welche Gebühren fallen an?

Segelboote (bis 15 m² Segelfläche)
41,00 Euro

Windsurfer
31,00 Euro

Paddel- u. Ruderboote 
SUP (Stand Up Paddle) - keine aufblasbaren!
15,00 Euro


zuklappenAnsprechpartner/in
Dez. VI - Bürgerservice Bauen (BSB)
Rudolf-Hillebrecht-Platz 1
30159 Hannover
Telefon: +49 511 168-41650
Telefax: +49 511 168-41648
E-Mail:

Mo. - Do.: 08:00 bis 16:00 Uhr
Fr.: 08:00 bis 13:00 Uhr

ÖPNV
3, 7, 9 (Markthalle/Landtag) 1, 2, 4, 5, 6, 8, 11, 17 (Aegidientorplatz)
120 (Friedrichswall/Culemannstraße)
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