Das Befahren des Maschsees mit Wasserfahrzeugen (§ 2 der Maschseeordnung) ist genehmigungspflichtig.
Das Befahren des Maschsees mit Wasserfahrzeugen jeder Art ist nur mit Genehmigung der Stadt Hannover gestattet. Die Genehmigung wird auf Antrag gegen Zahlung einer Gebühr erteilt.
Die Jahresgenehmigung ist für ein Kalenderjahr gültig. Genehmigungen gelten bis zum 01.03. des folgenden Jahres. Sie verlängern sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Gebühr bis zum 31.03. gezahlt ist. Im Nichtzahlungsfall erlischt diese Genehmigung.