Blinde Menschen können Blindengeld und - ergänzend als Sozialhilfeleistung - Blindenhilfe erhalten.
Welche Hilfe gibt es?
Das Landesblindengeld, das unabhängig vom Einkommen und Vermögen gewährt wird, beträgt
- 410,00 Euro,
- 205,00 Euro, wenn sich der blinde Mensch in stationären Einrichtungen aufhält.
Landesblindengeld wird auf Antrag gewährt.
Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung werden teilweise angerechnet, weil ein Teil des Pflegebedarfs als blindheitsbedingt unterstellt wird.
Blindenhilfe
Blinde Menschen können abhängig von Einkommen und Vermögen auf Antrag unter Anrechnung des Landesblindengeldes ergänzend Blindenhilfe nach § 72 des Sozialgesetzbuches XII erhalten.