Ladenöffnungszeiten

Allgemeine Informationen

An Werktagen dürfen Waren ohne zeitliche Beschränkung verkauft werden.  

Zusätzlich dürfen sonntags an drei Stunden, die außerhalb der ortsüblichen Gottesdienstzeiten liegen sollten, Verkaufsstellen öffnen, die nach ihrem Sortiment auf den Verkauf von täglichem Kleinbedarf ausgerichtet sind (Bäcker, Kioske, Blumenverkaufsstellen).

Von diesen Regelungen unabhängig soll die zuständige Behörde auf Antrag der überwiegenden Anzahl der Verkaufsstellen eines Ortsbereichs oder einer den örtlichen Einzelhandel vertretenden Personenvereinigung zulassen, dass Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen.


zuklappenAnsprechpartner/in
32.22.1 - Gewerbemeldungen und -erlaubnisse
Am Schützenplatz 1
30169 Hannover
Telefon: +49 511 168-31157
Telefax: +49 511 168-31173
E-Mail:


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Anreise

Bahnhaltestelle:
3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo)
3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg)
Bushaltestelle:
100, 200 (HDI Arena)
120 (Waterlooplatz)
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