Kraftfahrzeug: Eintragung einer technischen Änderung

Allgemeine Informationen

Bestimmte technische Änderungen am Fahrzeug müssen von der Technischen Prüfstelle oder einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation begutachtet und anschließend von der Kraftfahrzeugzulassungsbehörde in die Fahrzeugdokumente eingetragen werden.

Verfahrensablauf

Bitte vereinbaren Sie vor dem Besuch bei der Kraftfahrzeugzulassungsbehörde einen Termin - untenstehender Link.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.

Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Eintragung einer technischen Änderung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Ausweis
  • Gültiger Hauptuntersuchungsbericht im Original
  • Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer bei Änderung der Fahrzeugklasse
  • Gutachten des technischen Sachverständigen über die technische Änderung bzw. Einbaubescheinigung mit allgemeiner Betriebserlaubnis
Was sollte ich noch wissen?

Fragen Sie vor dem Ein- oder Umbau eine amtlich anerkannte sachverständige Person für den Kraftfahrzeugverkehr oder eine Prüfingenieurin/einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation, ob die Betriebserlaubnis beeinträchtigt wird beziehungsweise ob die Änderung überhaupt genehmigungsfähig ist.


zuklappenAnsprechpartner/in
32.13 - Kraftfahrzeugzulassungsbehörde
32.1 - EinwohnerangelegenheitenAm Schützenplatz 1
30169 Hannover
Telefon: +49 511 168-44539
Telefon: +49 511 168-42367
Telefax: +49 511 168-41520
E-Mail:

Montag: 07:30 - 15:00 Uhr
Dienstag: 07:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 15:00 Uhr
Freitag: 07:30 - 12:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Anreise

Bahnhaltestelle:
3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo)
3, 7, 17 (Bahn-Station: Allerweg)
Bushaltestelle:
100, 200 (Robert-Enke-Straße)
120 (Waterlooplatz)
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