Wenn Sie Ihr Fahrzeug über einen längeren Zeitraum nicht nutzen wollen, können Sie es außer Betrieb setzen lassen. Dabei ist zu beachten, dass ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen oder Plätzen abgestellt werden darf.
Im Fahrzeugschein/ in der Zulassungsbescheinigung Teil I wird von der Zulassungsbehörde die Außerbetriebsetzung vermerkt.