Kraftfahrzeug Abmeldung/Außerbetriebsetzung

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Ihr Fahrzeug über einen längeren Zeitraum nicht nutzen wollen, können Sie es außer Betrieb setzen lassen. Dabei ist zu beachten, dass ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen oder Plätzen abgestellt werden darf.

Im Fahrzeugschein/ in der Zulassungsbescheinigung Teil I wird von der Zulassungsbehörde die Außerbetriebsetzung vermerkt.

An wen muss ich mich wenden?

Eine Abmeldung/Außerbetriebsetzung kann bei jeder Zulassungsbehörde in Deutschland vorgenommen werden.

Voraussetzungen

Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug

  • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
  • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
  • wenn Sie es verschrotten lassen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Amtliche Kennzeichenschilder
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Diese können durch individuelle Leistungen variieren.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Was sollte ich noch wissen?

Nach der Außerbetriebsetzung wird das Kennzeichen nach kurzer Frist vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wieder freigegeben. Der Halter kann sich das Kennzeichen zum Zweck der Wiederzulassung des außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs für eine Dauer von längstens 12 Monaten, gerechnet ab dem Tag der Außerbetriebsetzung, reservieren lassen. Dies gilt nur für Kennzeichen der Landeshauptstadt Hannover.


zuklappenAnsprechpartner/in
32.13 - Kraftfahrzeugzulassungsbehörde
32.1 - EinwohnerangelegenheitenAm Schützenplatz 1
30169 Hannover
Telefon: +49 511 168-44539
Telefon: +49 511 168-42367
Telefax: +49 511 168-41520
E-Mail:

Montag: 07:30 - 15:00 Uhr
Dienstag: 07:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 15:00 Uhr
Freitag: 07:30 - 12:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Anreise

Bahnhaltestelle:
3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo)
3, 7, 17 (Bahn-Station: Allerweg)
Bushaltestelle:
100, 200 (Robert-Enke-Straße)
120 (Waterlooplatz)
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