Die Integrierte Gesamtschule führt je nach Standort die Schuljahrgänge 5 bis 13 oder die Schuljahrgänge 5 bis 10.
Laut Niedersächsischem Schulgesetz (NSchG) bestehen Aufnahmebeschränkungen nur für den Sekundarbereich I von Gesamtschulen. Für diese Schulform besteht somit keine Platzgarantie.
An dieser Schulform lernen Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Leistungspotenzialen miteinander und voneinander. Sie werden nach einem gemeinsamen Lehrplan von Lehrkräften aller Schulformen unterrichtet. Zur Anerkennung des individuellen Lernfortschritts werden Lernentwicklungsberichte oder Notenzeugnisse erteilt. Fördern und Fordern im Fachunterricht, Methodenlernen und soziales Lernen im gesamten Unterrichtsgeschehen kennzeichnen das pädagogische Selbstverständnis der Integrierten Gesamtschule als eine „Schule für alle“ im Sekundarbereich I.
Im 5. und 6. Schuljahr wird der gesamte Unterricht im Klassenverband erteilt.
Ab dem 7. Schuljahr wird in einigen Fächern eine äußere Fachleistungsdifferenzierung durchgeführt. In den Fächern Mathematik und Englisch gibt es Fachleistungskurse ab dem Schuljahrgang 7, in Deutsch ab Schuljahrgang 8 und in den Naturwissenschaften ab Schuljahrgang 9.
Wahlpflichtunterricht wird ab dem 7. Schuljahr und ab dem 9. Schuljahr nach den besonderen Möglichkeiten der Schule angeboten. Daraus können die Schülerinnen und Schüler je nach ihren Neigungen einen eigenen Lernschwerpunkt bilden. Die Pflichtfremdsprache an der Integrierten Gesamtschule ist Englisch. Ab dem 6. Schuljahr können alle interessierten Schülerinnen und Schüler eine zweite Fremdsprache erlernen.
Abschlüsse
Es können alle Abschlüsse des allgemeinbildenden Schulwesens nach dem 10. Schuljahrgang erworben werden, sowie das Abitur an den fünf großen Gesamtschulen mit Sekundarbereich II:
- IGS Kronsberg,
- IGS Linden,
- Leonore-Goldschmidt-Schule-IGS Hannover-Mühlenberg,
- IGS Roderbruch und
- IGS Büssingweg mit einer gemeinsamen Oberstufe für die IGS List und die IGS Vahrenheide/Sahlkamp.
Berufsorientierung
Die Berufsorientierung erfolgt in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern wie den berufsbildenden Schulen, der Arbeitsagentur, den Kammern, insbesondere den ausbildenden Betrieben und Bildungsträgern.
Zu den Maßnahmen zählen unter anderem:
- Berufsberatung,
- Schülerbetriebspraktika,
- Betriebserkundungen,
- Unterricht in Kooperation mit berufsbildenden Schulen,
- berufspraktische Projekte und praxisorientierte Lernphasen innerhalb des Fachunterrichts.
Sie orientieren sich dabei an den schulformbezogenen Maßnahmen der anderen allgemeinbildenden Schulformen.
Ganztagsschulen
Die Integrierten Gesamtschulen in städtischer Trägerschaft sind vier- bis achtzügige Schulen und werden als Ganztagsschule angeboten, die in schuleigenen Mensen ein Mittagessen anbieten.