Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen, Jugendhilfe

Allgemeine Informationen

Erziehung, Pflege und Sorge für ein Kind nehmen in erster Linie die Eltern wahr. Es können jedoch ergänzende bzw. unterstützende Hilfen durch den Fachbereich Jugend und Familie der Landeshauptstadt Hannover/Kommunaler Sozialdienst bei der Erziehung notwendig werden.

Hilfe zur Erziehung

Die Hilfe wird grundsätzlich den Eltern als InhaberInnen der elterlichen Sorge gewährt und orientiert sich an den Bedürfnissen und Bedarfen des Kindes oder der/des Jugendlichen bzw. der Familie. Kinder oder Jugendliche werden an den sie betreffenden Entscheidungen im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Hilfeplanung beteiligt.

Mögliche Hilfen sind:

  • Erziehungsberatung,
  • soziale Gruppenarbeit,
  • Erziehungsbeistand,
  • Betreuungshelfer,
  • sozialpädagogische Familienhilfe,
  • Erziehung in einer Tagesgruppe,
  • Vollzeitpflege,
  • Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen
  • intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung.

Darüber hinaus entscheidet der Fachbereich Jugend und Familie/Kommunaler Sozialdienst über die Gewährung von Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche , über Hilfe für junge Volljährige sowie gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen zu Ihrer Einkommenssituation oder Ihres Kindes/Ihrer Kinder benötigt, wenn eine teilstationäre und/ oder stationäre Maßnahme erforderlich wird. Wenden Sie sich bitte an den Kommunalen Sozialdienst.

Welche Gebühren fallen an?

Die Finanzierung der Hilfe zur Erziehung oder der Eingliederungshilfe erfolgt durch den Fachbereich Jugend und Familie/Kommunaler Sozialdienst. Die erforderlichen Leistungen werden selbst oder durch Träger der freien Jugendhilfe erbracht. Über die Heranziehung zu den entstehenden Kosten wird nach den §§ 90 ff. SGB VIII entschieden.

Anträge / Formulare

Anträge und Formulare für Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und Hilfe für junge Volljährige erhalten Sie beim Kommunalen Sozialdienst (siehe Adressblock).

Was sollte ich noch wissen?

Die Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie des niedersächsischen Landessozialamtes ist zuständig für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in derzeit 520 Jugendhilfeeinrichtungen mit unterschiedlichen Leistungsangeboten, 40 Einrichtungen für Minderjährige mit Behinderungen.

Die Beratung der Fachgruppe wird im Bereich der Hilfen zur Erziehung von über 660 freien und öffentlichen Trägern in Anspruch genommen. Weitere Informationen dazu finden Sie über das Internetangebot des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie.


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