Heimplätze und Unterstützung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 21 Jahren

Allgemeine Informationen

Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die keine Eltern haben bzw. in ihrem Elternhaus keine reguläre Versorgung erfahren, finden in Angeboten der Jugendhilfe Unterstützung oder auch ein neues Zuhause.

Die Gründe für eine Unterbringung in Einrichtungen der Jugendhilfe sind verschieden: 

  • der Tod beider Eltern
  • ein Kind erhält seitens seiner Familie nicht die nötige Zuwendung und Fürsorge
  • Eltern fühlen sich der Verantwortung, ein Kind aufzuziehen, nicht gewachsen
  • Schulschwierigkeiten
  • Verhaltensauffälligkeiten
  • Entwicklungsstörungen
  • Seelische Störungen/Behinderungen 

Es besteht eine Vielzahl von Unterbringungsmöglichkeiten für die Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen, wie zum Beispiel Wohngruppen, Schichtdienstgruppen, familienanaloge Wohngruppen, Erziehungsstellen oder Einzelbetreuungsformen.

Die Zielsetzung der Heimerziehung ist:

  • Schutz (vor Kindeswohlgefährdung)
  • Rückkehr in die Familie
  • die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten
  • auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten
  • Vorbereitung auf ein selbständiges Leben
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt für Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt Hannover im Kommunalen Sozialdienst (KSD) bzw. bei der Dienststelle des KSD im zuständigen Stadtbezirk:

Bezirkssozialarbeit

Welche Gebühren fallen an?

Die Eltern werden bei einer Unterbringung in einer Wohngruppe zu den Kosten herangezogen, die Berechnung erfolgt durch die wirtschaftliche Jugendhilfe aufgrund der Einkommensnachweise.

Anträge / Formulare

Die Kinder und Jugendlichen und ihre Personensorgeberechtigten werden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kommunalen Sozialdienstes der Landeshauptstadt Hannover beraten und stellen dort einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung.

Was sollte ich noch wissen?

Die Entscheidung über eine stationäre Unterbringung trifft das Jugendamt im Rahmen der Hilfeplanung gemäß § 36 Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Achtes Buch. Eltern können diese Entscheidung nicht alleine treffen.

Für den Schutz von Kinder und Jugendlichen in Einrichtungen ist das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie zuständig.


zuklappenAnsprechpartner/in
51.2 - Kommunaler Sozialdienst
51 - Fachbereich Jugend und FamilieBlumenauer Str. 5-7
30449 Hannover
Telefon: +49 511 168-43102
Telefax: +49 511 168-45683
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.han­no­ver­.­de/Le­ben-in-der-Re­gion-Han­no­ver­/­Ver­wal­tun­gen-Kom­mu­nen/­Die-Ver­wal­tung-der-Lan­des­haupt­stadt-Han­no­ver­/­De­zer­nate-und-Fach­be­rei­che-der-LH­H/­Bil­dung,-Ju­gend-und-Fa­mi­lie/Fach­be­reich-Ju­gend-und-Fa­mi­lie/­Kom­mu­na­ler-So­zi­al­dienst-der-Lan­des­hauptst
Weitere Telefonnummer: +49 511 168-42786
51.6 - Heimverbund
51 - Fachbereich Jugend und FamilieSutelstr. 18
30659 Hannover
Telefon: +49 511 168-48150
Telefax: +49 511 168-48399
E-Mail:
Weitere Telefonnummer: +49 511 168-48501
51.06 - Wirtschaftliche Jugendhilfe
51 - Fachbereich Jugend und FamilieJoachimstr. 8
30159 Hannover
Telefon: +49 511 168-45473
Telefax: +49 511 168-45500
E-Mail:

Derzeit ausschließlich nach telefonischer Vereinbarung:
Mo: 08:30 bis 11:00 Uhr
Di: 15:30 bis 18:00 Uhr
Mi: 08:30 bis 11:00 Uhr
Do: 08:30 bis 11:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

Weitere Telefonnummer: +49 511 168-46914
zuklappenExterne Behörden
Region Hannover - Waldhof - Jugendhilfeeinrichtung der Region HannoverAm Waldhof 1
30890 Barsinghausen
Telefon: +49 511 511616-26753
Homepage: htt­ps://ww­w.han­no­ver­.­de/wald­hof

 
Region Hannover - Teams Leistungen Eingliederungshilfe / Soziales EntschädigungsrechtGradestraße 20
30163 Hannover
Telefon: +49 511 616-0
Telefax: +49 511 616-1125035
E-Mail:

Allgemeine Besuchszeiten der Verwaltung:
Montag - Donnerstag: 10:00 - 12:00 Uhr
Dienstag & Donnerstag: 13:00 - 15:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung 
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