Die Landeshauptstadt Hannover möchte allen in Hannover lebenden Kindern, Jugendlichen und jungen Heranwachsenden bis zum 21. Lebensjahr, die in prekären sozioökonomischen Lebenslagen aufwachsen, materielle, bildungsbezogene und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Zur Erreichung dieses Ziels fördert die Landeshauptstadt Hannover Projekte, die gezielt dazu beitragen, die Folgen prekärer sozioökonomischer Lebenslagen von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden bis zum 21. Lebensjahr abzumildern und ihre Chancen auf eine selbstbestimmte gesellschaftliche Teilhabe zu erhöhen.
Hannoverfonds für Kinder und Jugendliche
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Gefördert werden niedrigschwellige Projekte, die gezielt dazu beitragen, die Chancen von Kindern, Jugendlichen und jungen Heranwachsenden bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die in prekären sozioökonomischen Lebenslagen aufwachsen, auf materielle, bildungsbezogene und selbstbestimmte gesellschaftliche Teilhabe zu erhöhen. Projekte in diesem Sinn sind auch Einzelmaßnahmen für Einzelpersonen. Der Antrag auf Zuwendung ist jeweils durch den Träger des Projekts im Namen der Einzelperson zu stellen.
Antragsberechtigt sind einzelne natürliche Personen und gemeinnützige Träger der Kinder-und Jugendhilfe. Projekte von Schulen, Familienbildungsstätten, Familienzentren und Kindertageseinrichtungen sind nur dann förderfähig, wenn diese außerhalb der regulären Unterrichts- bzw. Betreuungszeiten durchgeführt werden.
Zuständige Stelle
Zuständig für die Bearbeitung der Anträge ist die Geschäftsstelle des Hannoverfonds. Anträge können per Email gestellt werden an: 51.hannoverfonds@hannover-stadt.de oder postalisch an Fachbereich Jugend und Familien, Geschäftsstelle Hannoverfonds, Joachimstr. 8, 30159 Hannover.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Neben dem Antrag muss ein Kosten- und Finanzierungsplan sowie ein Projektkonzept eingereicht werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Beantragung kann ganzjährig erfolgen. Anträge ab 10.000 bis 30.000 Euro sollten spätestens 8 Wochen vor geplantem Projektbeginn eingereicht werden. Anträge für Maßnahmen unter 10.000 Euro sollten 4 Wochen vor geplantem Projektbeginn eingereicht werden.
Was sollte ich noch wissen?
Die Geschäftsstelle des Hannoverfonds bietet auch eine umfängliche inhaltliche Beratung der Antragsteller*innen an.
Ansprechpartner/in
51.F - Familienmanagement | |
51 - Fachbereich Jugend und FamilieJoachimstr. 8 30159 Hannover |
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