Handwerkerparkausweis der Region Hannover

Allgemeine Informationen

Der Handwerkerparkausweis der Region Hannover ist ein Pilotprojekt und als ein zusätzliches Angebot für Handwerksbetriebe konzipiert, die über die Stadt bzw. Gemeinde hinaus tätig sind.

Mit dem Parkausweis für Handwerksbetriebe bietet die Region Hannover in Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt Hannover und allen weiteren Verkehrsbehörden in der Region die Möglichkeit, mit einem Antrag eine Ausnahmegenehmigung für die gesamte Region zu erhalten. Stadt- oder gemeindespezifische Parkgenehmigungen können natürlich weiterhin beantragt werden und behalten ihre Gültigkeit.

Alles Wissenswerte rund um den Handwerkerparkausweis (Geltungsbereich, Berechtigung und Berechtigte, Beantragung, Kosten) finden Sie im unter "Dokumente" aufgeführten Informationsblatt.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren sind gestaffelt und richten sich nach der Geltungsdauer der Parkerlaubnis. Einzelheiten können Sie dem Informationsblatt entnehmen.


zuklappenAnsprechpartner/in
66.12 - Straßenverkehrsbehörde
01 - Oberbürgermeister/inDez. VI - Dezernat VI -Stadtentwicklung und Bauen-66 - Fachbereich TiefbauRundestr. 6
30161 Hannover
Telefon: siehe_unten
Telefax: +49 511 168-31230
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.han­no­ver­.­de/stvo-lhh

Montag: 08:30 - 13:00 Uhr
Dienstag: 08:30 - 13:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:30 - 13:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 13:00 Uhr

und nach vorheriger Vereinbarung

Bitte beachten Sie die Zuständigkeiten:
.
Führerscheinangelegenheiten:
0511/168-40706

Kfz-Zulassungsangelegenheiten:
Allgemeines: 0511/168-45539

Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen (StVO-Text)
0511/168-31215

Mobile Haltverbote, Ausnahmegenehmigungen zum Parken, Umzügen oder Anlieferungen
0511/168-31217

Baustellenabsicherungen, Verkehrsführungen, Kleinbaustellen wie Autokränen, Materiallagerungsflächen, Baugerüsten, oder Beschilderungen im öffentlichen Straßenraum
0511/168-31201
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