Sie ziehen um und möchten sich dafür Parkplätze vor dem Haus reservieren? Sie bekommen neue Möbel für Ihre Wohnung? In diesem Fall können Sie ein Haltverbot für Ihren Umzug oder die Lieferung Ihrer Möbel beantragen. Dieser Service gilt auch für Bürger*innen, die noch nicht in der Landeshauptstadt Hannover leben und ein Halteverbot an ihrer neuen Wohnunterkunft beantragen wollen. Selbiges gilt für Grundstückseigentümer*innen, die ein Halteverbot vor ihrer Immobilie beantragen wollen, um Anlieferungen zu gewährleisten.
Haltverbot für einen Umzug beantragen
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Die Antragstellung erfolgt bei den Bürgerämtern persönlich. Ein ausgefülltes Antragsformular wird nicht benötigt, die Angaben werden vor Ort erfragt.
Bitte buchen Sie im Bürgeramt rechtzeitig einen Online-Termin - siehe Link unten.
Bei der Straßenverkehrsbehörde oder dem Bürgerservice Bauen: per E-Mail, Fax oder schriftlich mit dem Antragsformular, das Sie unter "Dokumente" als PDF finden können. Bitte beachten Sie bei der Antragstellung das Infoblatt.
An wen muss ich mich wenden?
- Bürgerämter
- Bürgerservice Bauen
- Straßenverkehrsbehörde
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die persönliche Beantragung von Haltverboten in den Bürgerämtern bringen Sie bitte Ihr Ausweisdokument mit und klären Ort und Zeitpunkt des gewünschten Haltverbots ab.
Für die Beantragung bei der Straßenverkehrsbehörde oder dem Bürgerservice Bauen benötigen Sie einen vollständig ausgefüllten Antrag. Bitte beachten Sie, dass je nach Anlass unterschiedliche Formulare zu verwenden sind. Bei anderen Anliegen als dem eines Umzugs nutzen Sie bitte den Antrag für „sonstige Haltverbote“. Diesen finden Sie hier.
Welche Gebühren fallen an?
- 23 Euro für einen Tag
- 64 Euro bis zu einer Woche
Die Gebühr ist bei der persönlichen Beantragung möglichst per girocard (EC) zu zahlen.
Eine vollständige Übersicht der Gebühren können Sie unserem unten aufgeführten Infoblatt entnehmen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Antragsabgabe bei der Straßenverkehrsbehörde oder dem Bürgerservice Bauen sollte möglichst zwei Wochen vor dem geplanten Termin, mindestens jedoch fünf Werktage vorher, erfolgen.
Bitte planen Sie noch ausreichend Zeit ein, um Haltverbotsschilder zu besorgen und aufzustellen. Die Schilder sind drei volle Kalendertage vor Beginn des Haltverbotszeitraums aufzustellen.
Bearbeitungsdauer
In den Bürgerämtern können Sie die Ausnahmegenehmigung in der Regel sofort mitnehmen.
Beachten Sie bitte, dass eine Bearbeitung durch die Straßenverkehrsbehörde oder dem Bürgerservice Bauen in der Regel mindestens fünf Werktage dauert.
Besteht z. B. ein absolutes Halteverbot vor Ihrem Haus, ist eine straßenverkehrsrechtliche Überprüfung durch die Straßenverkehrsbehörde in jedem Fall erforderlich.
Bitte planen Sie noch ausreichend Zeit ein, um Haltverbotsschilder zu besorgen und aufzustellen. Die Schilder sind drei volle Kalendertage vor Beginn des Haltverbotszeitraums aufzustellen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Bitte beachten Sie, dass bei anderen Anliegen als einem Umzug/einer Möbellieferung ein Antragsformular für sonstige Haltverbote zu verwenden und an die Straßenverkehrsbehörde zu senden ist.
Schilderverleih
Mit der Genehmigung können Sie Haltverbotsschilder gegen eine Mietgebühr von 30,84 Euro je Schildersatz und Woche (Stand: 30.01.2019, Änderungen vorbehalten) beim Fachbereich Tiefbau ausleihen.
Anschrift: Burgweg 16 B, 30419 Hannover
Tel.: +49 511 168-47657
Öffnungszeiten:
- Montag von 07.30 bis 11.30 Uhr und von 12.30 bis 15.00 Uhr
- Dienstag von 07.30 bis 11.30 Uhr und von 12.30 bis 15.00 Uhr
- Freitag von 07.30 bis 11.30 Uhr.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Abholung der Schilder Ihre Ausnahmegenehmigung vorlegen müssen.
Die Abholung kann nur persönlich oder mit einer schriftlichen Vollmacht erfolgen.
Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per EC-Karte.
Ansprechpartner/in
32.11.5 - Bürgeramt Aegi | |
32.11 - BürgerämterAegidientorplatz 1 30159 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-42394 E-Mail: buergeramt-aegi@hannover-stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
Wenn Sie uns von der U-Bahn-Station Aegidientorplatz aus erreichen möchten, nutzen Sie bitte den Ausgang "Breite Straße". Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation zur Verfügung. | |
32.11.1 - Bürgeramt Bemerode | |
32.11 - BürgerämterBemeroder Rathausplatz 1 30539 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-33301 E-Mail: buergeramt-bemerode@hannover-stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
32.11.2 - Bürgeramt Döhren | |
32.11 - BürgerämterPeiner Str. 9 30519 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-49147 E-Mail: buergeramt-doehren@hannover-stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
32.11.3 - Bürgeramt Herrenhausen | |
32.11 - BürgerämterMeldaustr. 25-27 30419 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-47599 E-Mail: Buergeramt-Herrenhausen@Hannover-Stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
32.11.4 - Bürgeramt Linden | |
32.11 - BürgerämterLindener Marktplatz 1 30449 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-43973 E-Mail: buergeramt-linden@hannover-stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
32.11.6 - Bürgeramt Podbi-Park | |
32.11 - BürgerämterLister Str. 10 30163 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-48202 E-Mail: Buergeramt-Podbipark@Hannover-Stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
Das Bürgeramt Podbi-Park befindet sich in der gleichnamigen Passage, 1. Etage. | |
32.11.7 - Bürgeramt Ricklingen | |
32.11 - BürgerämterAnne-Stache-Allee 7 30459 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-49582 E-Mail: Buergeramt-Ricklingen@Hannover-Stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
32.11.8 - Bürgeramt Sahlkamp | |
32.11 - BürgerämterElmstr. 15 30657 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-48116 E-Mail: Buergeramt-Sahlkamp@Hannover-Stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
Dez. VI - Bürgerservice Bauen (BSB) | |
01 - Oberbürgermeister/inRudolf-Hillebrecht-Platz 1 30159 Hannover Telefon: +49 511 168-41650 Telefax: +49 511 168-41648 E-Mail: bsb@hannover-stadt.de | Mo: |
ÖPNV 3, 7, 9 (Markthalle/Landtag) 1, 2, 4, 5, 6, 8, 11, 17 (Aegidientorplatz) 120 (Friedrichswall/Culemannstraße) | |
66.12 - Straßenverkehrsbehörde | |
01 - Oberbürgermeister/in › Dez. VI - Dezernat VI -Stadtentwicklung und Bauen- › 66 - Fachbereich TiefbauRundestr. 6 30161 Hannover Telefon: +49 511 168-31201 Telefax: +49 511 168-31230 E-Mail: 66.12@hannover-stadt.deHomepage: https://www.hannover.de/stvo-lhh | Montag: 08:30 - 13:00 Uhr |
weitere Rufnummern: +49 511 168-31217 | |
32.11.9 - Bürgeramt Schützenplatz | |
32.11 - BürgerämterAm Schützenplatz 1 30169 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-32787 E-Mail: buergeramt-schuetzenplatz@hannover-stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |