Haltverbot beantragen (z. B. für Handwerkerfahrzeuge oder Anlieferungen)

Allgemeine Informationen

Sie sind Handwerker und möchten vor einer Kundenadresse Ihre Arbeitsfahrzeuge parken? Sie erhalten eine Anlieferung (z. B. Möbel, Küche) und benötigen hierfür eine freie Fläche vor dem Grundstück? Sie benötigen Parkflächen zum Be- und Anliefern Ihrer Materialien oder um die Zufahrt zu der Arbeitsstelle freizuhalten?
In diesen Fällen können Sie ein Haltverbot beantragen, um die Parkflächen freizuhalten.

Verfahrensablauf

Bitte nutzen Sie für die Antragstellung die neue Online-Funktion, zu der Sie mit der oben eingefügten Schaltfläche gelangen. Anschließend erfolgt die Prüfung/Genehmigungserteilung.

Beim Bürgerservice Bauen, oder in den Bürgerämtern ist auch eine persönliche Antragstellung möglich. Bitte vereinbaren Sie hierfür rechtzeitig einen Termin und bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument mit.

Bitte beachten Sie in allen Fällen das Infoblatt.

 

Schilderverleih

Mit der Genehmigung können Sie Haltverbotsschilder gegen eine Mietgebühr von 30,84 Euro je Schildersatz und Woche (Stand: 30.01.2019, Änderungen vorbehalten) beim Fachbereich Tiefbau ausleihen:

Anschrift: Burgweg 16 A, 30419 Hannover

Tel.: +49 511 168-47657

Öffnungszeiten:

  • Montag von 07:30 bis 11:30 Uhr und von 12:30 bis 15:00 Uhr
  • Dienstag von 07:30 bis 11:30 Uhr und von 12:30 bis 15:00 Uhr
  • Freitag von 07:30 bis 11:30 Uhr.

Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Abholung der Schilder Ihre Ausnahmegenehmigung vorlegen müssen.

Die Abholung kann nur persönlich oder mit einer schriftlichen Vollmacht erfolgen. 

Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per EC-Karte.

An wen muss ich mich wenden?
  • Straßenverkehrsbehörde Hannover, Herr Sander; Telefon: +49 511 168-34092
  • Bürgerservice Bauen (BSB) - Telefon: +49 511 168-41650
Welche Unterlagen werden benötigt?

Wenn Sie die neue Online-Funktion nutzen, sind grundsätzlich keine weiteren Unterlagen einzureichen. Im Einzelfall kann - sofern erforderlich – eine Nachforderung von Unterlagen/Daten durch die Straßenverkehrsbehörde erfolgen.

Bei Antragstellung beim Bürgerservice Bauen müssen mindestens nachfolgend genannte Daten mitgeteilt werden: Personenbezogene Daten, Ort und Dauer des Haltverbots, sowie Angaben zu der Parksituation an der beantragten Örtlichkeit (z.B. Parken am rechten Fahrbahnrand (in Parkbuchten/auf dem Seitenstreifen erlaubt, Parkscheiben-/Parkscheinregelung o.ä.)

Welche Gebühren fallen an?

Eine Übersicht der Gebühren können Sie unserem unten aufgeführten Infoblatt entnehmen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Antragsabgabe sollte möglichst zwei Wochen vor dem geplanten Termin, mindestens jedoch fünf Werktage vorher, erfolgen. Bitte buchen Sie bei den Bürgerämtern rechtzeitig einen Termin.

Bitte planen Sie noch ausreichend Zeit ein, um Haltverbotsschilder zu besorgen und aufzustellen. Die Schilder sind drei volle Kalendertage vor Beginn des Haltverbotszeitraums aufzustellen.

Bearbeitungsdauer

In den Bürgerämtern und beim Bürgerservice Bauen können Sie die Ausnahmegenehmigung in der Regel sofort mitnehmen. Bitte sprechen Sie eine persönliche Antragstellung beim Bürgerservice vorher telefonisch ab.

Beachten Sie bitte, dass eine Bearbeitung durch die Straßenverkehrsbehörde in der Regel mindestens fünf Werktage dauert.

Besteht z. B. ein absolutes Halteverbot vor Ihrem Haus, ist eine straßenverkehrsrechtliche Überprüfung durch die Straßenverkehrsbehörde in jedem Fall erforderlich.


zuklappenAnsprechpartner/in
66.12 - Straßenverkehrsbehörde
01 - Oberbürgermeister/inDez. VI - Dezernat VI -Stadtentwicklung und Bauen-66 - Fachbereich TiefbauRundestr. 6
30161 Hannover
Telefon: siehe_unten
Telefax: +49 511 168-31230
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.han­no­ver­.­de/stvo-lhh

Montag: 08:30 - 13:00 Uhr
Dienstag: 08:30 - 13:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:30 - 13:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 13:00 Uhr

und nach vorheriger Vereinbarung

Bitte beachten Sie die Zuständigkeiten:
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Führerscheinangelegenheiten:
0511/168-40706

Kfz-Zulassungsangelegenheiten:
Allgemeines: 0511/168-45539

Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen (StVO-Text)
0511/168-31215

Mobile Haltverbote, Ausnahmegenehmigungen zum Parken, Umzügen oder Anlieferungen
0511/168-31217

Baustellenabsicherungen, Verkehrsführungen, Kleinbaustellen wie Autokränen, Materiallagerungsflächen, Baugerüsten, oder Beschilderungen im öffentlichen Straßenraum
0511/168-31201
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