Zum Schutz der Verkehrsteilnehmer*innen sind während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen und beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen. Es besteht jedoch gem. § 46 StVO die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten der antragstellenden Person.
Gurtanlege- und Helmpflicht – Befreiung
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Die Antragstellung erfolgt bei der Straßenverkehrsbehörde per E-Mail, Fax oder schriftlich unter Angabe der nachfolgend genannten Informationen.
An wen muss ich mich wenden?
- Straßenverkehrsbehörde
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sofern die Voraussetzungen für eine Befreiung von gesundheitlicher Art sind, ist eine ärztliche oder fachärztliche Bescheinigung vorzulegen, dass die Befreiung aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Eine Diagnose braucht die Bescheinigung nicht zu enthalten.
Bei Personen mit einer Körpergröße von weniger als 1,50 m genügt anstelle des ärztlichen Attests die Vorlage des Personalausweises.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 20,40 Euro
Auskünfte zu den Gebühren der einzelnen Genehmigungen erteilt Ihnen die Straßenverkehrsbehörde unter Tel.: 0511/168-31215
Bearbeitungsdauer
Beachten Sie bitte, dass die Bearbeitung in der Regel fünf Werktage dauert.
Die Genehmigung wird Ihnen anschließend zugesandt.
Rechtsgrundlage
Ansprechpartner/in
66.12 - Straßenverkehrsbehörde | |
01 - Oberbürgermeister/in › Dez. VI - Dezernat VI -Stadtentwicklung und Bauen- › 66 - Fachbereich TiefbauRundestr. 6 30161 Hannover Telefon: +49 511 168-31201 Telefax: +49 511 168-31230 E-Mail: 66.12@hannover-stadt.deHomepage: https://www.hannover.de/stvo-lhh | Montag: 08:30 - 13:00 Uhr |
weitere Rufnummern: +49 511 168-31217 | |
Dez. VI - Bürgerservice Bauen (BSB) | |
01 - Oberbürgermeister/inRudolf-Hillebrecht-Platz 1 30159 Hannover Telefon: +49 511 168-41650 Telefax: +49 511 168-41648 E-Mail: bsb@hannover-stadt.de | Mo: |
ÖPNV 3, 7, 9 (Markthalle/Landtag) 1, 2, 4, 5, 6, 8, 11, 17 (Aegidientorplatz) 120 (Friedrichswall/Culemannstraße) |