Gurtanlege- und Helmpflicht – Befreiung

Allgemeine Informationen

Zum Schutz der Verkehrsteilnehmer*innen sind während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen und beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen. Es besteht jedoch gem. § 46 StVO die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten der antragstellenden Person.

Verfahrensablauf

Die Antragstellung erfolgt bei der Straßenverkehrsbehörde per E-Mail, Fax oder schriftlich unter Angabe der nachfolgend genannten Informationen.

An wen muss ich mich wenden?
  • Straßenverkehrsbehörde
Welche Unterlagen werden benötigt?

Sofern die Voraussetzungen für eine Befreiung von gesundheitlicher Art sind, ist eine ärztliche oder fachärztliche Bescheinigung vorzulegen, dass die Befreiung aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Eine Diagnose braucht die Bescheinigung nicht zu enthalten.

Bei Personen mit einer Körpergröße von weniger als 1,50 m genügt anstelle des ärztlichen Attests die Vorlage des Personalausweises.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 20,40 Euro

Auskünfte zu den Gebühren der einzelnen Genehmigungen erteilt Ihnen die Straßenverkehrsbehörde unter Tel.: 0511/168-31215

Bearbeitungsdauer

Beachten Sie bitte, dass die Bearbeitung in der Regel fünf Werktage dauert.

Die Genehmigung wird Ihnen anschließend zugesandt.


zuklappenAnsprechpartner/in
66.12 - Straßenverkehrsbehörde
01 - Oberbürgermeister/inDez. VI - Dezernat VI -Stadtentwicklung und Bauen-66 - Fachbereich TiefbauRundestr. 6
30161 Hannover
Telefon: siehe_unten
Telefax: +49 511 168-31230
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.han­no­ver­.­de/stvo-lhh

Montag: 08:30 - 13:00 Uhr
Dienstag: 08:30 - 13:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:30 - 13:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 13:00 Uhr

und nach vorheriger Vereinbarung

Bitte beachten Sie die Zuständigkeiten:
.
Führerscheinangelegenheiten:
0511/168-40706

Kfz-Zulassungsangelegenheiten:
Allgemeines: 0511/168-45539

Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen (StVO-Text)
0511/168-31215

Mobile Haltverbote, Ausnahmegenehmigungen zum Parken, Umzügen oder Anlieferungen
0511/168-31217

Baustellenabsicherungen, Verkehrsführungen, Kleinbaustellen wie Autokränen, Materiallagerungsflächen, Baugerüsten, oder Beschilderungen im öffentlichen Straßenraum
0511/168-31201
Dez. VI - Bürgerservice Bauen (BSB)
Rudolf-Hillebrecht-Platz 1
30159 Hannover
Telefon: +49 511 168-41650
Telefax: +49 511 168-41648
E-Mail:

Mo. - Do.: 08:00 bis 16:00 Uhr
Fr.: 08:00 bis 13:00 Uhr

ÖPNV
3, 7, 9 (Markthalle/Landtag) 1, 2, 4, 5, 6, 8, 11, 17 (Aegidientorplatz)
120 (Friedrichswall/Culemannstraße)
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