Aufgrund der neuen Regelungen mussten alle Grundstücke neu bewertet werden. Alle Steuerpflichtigen waren daher aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben. Auf der Grundlage dieser Steuererklärungen hat das Finanzamt neue Grundsteuermessbescheide an die Steuerpflichtigen verschickt, die nun ab 2025 die Grundlage für die Grundsteuer darstellen.
Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie die Größe des Grundstücks und ggf. des Gebäudes sowie dessen Lage an.
Sie wird von der Landeshauptstadt Hannover erhoben, soweit der Grundbesitz im Stadtgebiet Hannover liegt.
Zur Steuer herangezogen wird
- land- und forstwirtschaftlicher Grundbesitz (Grundsteuer A),
- sonstiges Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).
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Grundsteuerreform
Ab 2025 wird die Grundsteuer auf einer neuen Grundlage, dem niedersächsischen Grundsteuergesetz, berechnet. Die gesetzlichen Regeln für die Bewertung des Grundbesitzes haben sich verändert, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Regelungen für verfassungswidrig erklärt hat.