Gewerblicher Güterkraftverkehr - Erlaubnis beantragen

Allgemeine Informationen

Wer gewerbsmäßig Transporte mit Fahrzeugen durchführen will, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 Tonnen überschreitet, benötigt eine nationale Güterkraftverkehrserlaubnis. Bei grenzüberschreitenden Transporten ist eine Gemeinschaftslizenz erforderlich.

Die Erlaubnis wird einem Unternehmer, dessen Unternehmen seinen Sitz im Inland hat, für die Dauer von bis zu zehn Jahren erteilt, wenn er die Voraussetzungen für die Ausübung des Berufs eines Kraftverkehrsunternehmers erfüllt. Eine Erlaubnis, deren Gültigkeitsdauer abgelaufen ist, wird zeitlich unbefristet erteilt, wenn der Unternehmer die Berufszugangsvoraussetzungen nach wie vor erfüllt.

Der Erlaubnisinhaber erhält auf Antrag neben der Erlaubnis so viele Erlaubnisausfertigungen, wie ihm weitere Fahrzeuge und die für diese erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit nach der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers zur Verfügung stehen.

Die Erlaubnis kann befristet, unter Bedingungen oder mit Auflagen erteilt werden.

Hinweis: Für den sogenannten Werkverkehr nach § 1 Abs. 2 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) ist keine Erlaubnis erforderlich. Das Unternehmen muss aber beim Bundesamt für Güterverkehr angemeldet sein.

§ 1 Abs. 2 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers

Verfahrensablauf

Sie müssen die nationale Güterkraftverkehrserlaubnis oder die Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz) bei der für Ihren Betriebssitz zuständigen Verkehrsbehörde beantragen.

Das Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Verkehrsbehörde. Je nach Angebot der Behörde stehen auch Online-Formulare zur Verfügung.

Füllen Sie den Antrag vollständig aus und reichen ihn mit den erforderlichen Unterlagen ein.

Die zuständige Verkehrsbehörde gibt folgenden Einrichtungen Gelegenheit zur Stellungnahme:

  • dem Bundesamt für Güterverkehr,
  • der Industrie- und Handelskammer,
  • der zuständigen Fachgewerkschaft und
  • dem Verband des Verkehrsgewerbes.

Nach Ablauf der Frist für die Stellungnahmen entscheidet die zuständige Verkehrsbehörde über Ihren Antrag. Sie bekommen einen Bescheid.

An wen muss ich mich wenden?

Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt Hannover.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zum Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:

  • Führungszeugnis, wird bei Antragstellung beantragt
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, wird bei Antragstellung beantragt
  • Eigenkapitalbescheinigung/Zusatzbescheinigung
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde (Bereich Steuern)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Träger der Sozialversicherung (nur für Arbeitnehmer)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung/Anmeldenachweis der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung

Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit:

  • Der Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit gilt insbesondere dann als geführt, wenn der Unternehmer eine Bescheinigung gemäß Anlage 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht (GüKVwV) sowie, falls für die Nachweisführung erforderlich, zusätzlich der Anlage 3 vorlegt, aus der sich ergibt, dass der Unternehmer über das notwendige Eigenkapital verfügt. Andere geeignete Nachweise sind nicht ausgeschlossen (Artikel 7 Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers).

Zum Nachweis der fachlichen Eignung:

  • Bescheinigung über die bestandene Sach- und Fachkundeprüfung oder einer gleichwertigen anerkannten Abschlussprüfung (Entsprechend dem Muster des Anhanges III der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009

Zusätzliche Unterlagen bei juristischen Personen:

  • Handelsregisterauszug
  • Gesellschafterliste
  • Gesellschaftsvertrag
  • Geschäftsführeranstellungsvertrag (Nachweis der Vertretungsberechtigung)

Zusätzliche Unterlagen bei der Bestellung eines Verkehrsleiters:

  • Führungszeugnis, wird bei Antragstellung beantragt
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, wird bei Antragstellung beantragt
  • Bescheinigung über die bestandene Sach- und Fachkundeprüfung oder einer gleichwertigen anerkannten Abschlussprüfung (Bescheinigung nach dem Muster des Anhanges III der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009
  • Arbeitsvertrag, aus dem ersichtlich werden muss, dass die tatsächliche und dauerhafte Leitung der Verkehrstätigkeiten des Unternehmens beim Verkehrsleiter liegt

Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers

Welche Gebühren fallen an?

bis zu 700 Euro.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung kann ab dem Zeitpunkt, zu dem der zuständigen Stelle alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, bis zu 3 Monate dauern.


zuklappenAnsprechpartner/in
32.12.4 - Fahrschulen, Personenbeförderungs- u. Güterkraftverkehrsunternehmen
32.12 - FahrerlaubnisbehördeAm Schützenplatz 1
30169 Hannover
Telefon: +49 511 168-48594
Telefax: +49 511 168-41221

Mo: 08:00 bis 13:00 Uhr
Di: 08:00 bis 13:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do:08:00 bis 13:00 Uhr
Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Zusätzliche Telefonnummer:
+49 511 168-42475

Anreise
Bahnhaltestelle:
3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo)
3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg)
Bushaltestelle:
100, 200 (HDI Arena)
120 (Waterlooplatz)
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