Gewerbliche Tätigkeit auf städtischen Friedhöfen

Allgemeine Informationen

Die Aufnahme einer Tätigkeit auf einem gemeindeeigenen Friedhof kann nur unter den in der Friedhofssatzung für die jeweilige Tätigkeit festgelegten Voraussetzungen erfolgen.

Auf gemeindeeigenen Friedhöfen können verschiedene gewerbliche Tätigkeiten ausgeübt werden, z. B.:

  • Bildhauerin/Bildhauer
  • Steinmetzin/Steinmetz
  • Gärtnerin/Gärtner

Die Tätigkeit kann vorübergehend, dauerhaft oder grenzüberschreitend erbracht werden.


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67.4 - Friedhöfe
67 - Fachbereich Umwelt und StadtgrünGarkenburgstr. 43
30519 Hannover
Telefon: +49 511 168-38381
Telefax: +49 511 168-49085
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