Gewerbezentralregister­auskunft (GZR)

Allgemeine Informationen

Auf Antrag erhält jede - natürliche oder juristische - Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie ihre Person oder den Gewerbebetrieb betreffen.

Für die Erteilung von Gewerbeerlaubnissen und für die Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen ist eine Gewerbezentralregisterauskunft erforderlich. Dieses Register wird bei dem Bundeszentralregister in Bonn geführt.

Verfahrensablauf
  • Die Beantragung muss persönlich erfolgen. Um das Ausfüllen des Antrages brauchen Sie sich nicht zu kümmern. Dies wird von uns an den Beratungsplätzen für Sie erledigt.
  • Bei juristischen Personen muss der Antrag durch die gesetzliche Vertreterin/den gesetzlichen Vertreter der Firma gestellt werden.
  • Der Antrag kann auch schriftlich gestellt werden. Hierzu ist es erforderlich, dass Ihre Unterschrift von einer Behörde oder einem Notar beglaubigt wurde.
  • Bei der Beantragung (für natürliche Personen) benötigen wir Ihren Personalausweis oder Reisepass.
  • Bei der Beantragung für Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind, benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszuges.
  • Der Antrag kann auch online auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz (https://www.fuehrungszeugnis.bund.de) beantragt werden. Dieses Verfahren gilt im Übrigen auch für Führungszeugnisse.
  • Bei Gewerbezentralregisterauszügen, die zur Vorlage bei einer Behörde beantragt werden, wird die Anschrift, der Verwendungszweck und das Aktenzeichen der Empfängerbehörde benötigt.
An wen muss ich mich wenden?

1. Gewerbezentralregisterauskunft für eine juristische Person

Für Firmen, die im Handelsregister beim Amtsgericht eingetragen sind und deren Hauptsitz Hannover ist, nimmt die Arbeitsgruppe Gewerbemeldungen und -erlaubnisse die Anträge entgegen.

2. Gewerbezentralregisterauskunft für eine natürliche Person

Sie sind in Hannover gemeldet und benötigen als Privatperson einen Gewerbezentralregisterauszug für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde? Dann wenden Sie sich zur Beantragung an die Bürgerämter.

Zuständige Stelle
  • Die Zuständigkeit für juristische Personen liegt bei der Arbeitsgruppe Gewerbemeldungen und -erlaubnisse.
  • Die Zuständigkeit für Privatpersonen liegt bei den Bürgerämtern.

Bitte beachten Sie die Terminvergabe in den Bürgerämtern

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • für natürliche Personen:
    • bei persönlicher Antragstellung: Personalausweis oder Reisepass,
    • bei schriftlicher Antragstellung: Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses,
    • bei elektronischer Antragstellung: Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel, jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion,
    • bei ausländischen Staatsangehörigen: zusätzlich Staatsangehörigkeitsnachweis, amtlich beglaubigte Personendaten und Unterschrift,
    • gegebenenfalls Anschrift der Behörde, für die die Auskunft bestimmt ist, sowie der Verwendungszweck oder das Geschäftszeichen.
  • für juristische Personen:
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin der Firma (bei Vorlage des Reisepasses: zusätzlich aktuelle Meldebescheinigung),
    • Auszug aus dem Handelsregister,
    • gegebenenfalls Anschrift der Behörde, für die die Auskunft bestimmt ist, sowie der Verwendungszweck oder das Geschäftszeichen.
Welche Gebühren fallen an?

Gebühr:13,00 EUR

Die Gebühr bei der persönlichen Beantragung bitte möglichst per girocard (EC) zahlen.

Bearbeitungsdauer

Der Gewerbezentralregisterauszug wird vom Gewerbezentralregister in Bonn ausgestellt. Erfahrungsgemäß beträgt die Bearbeitungszeit in Bonn zwei bis drei Wochen. In dringenden Fällen kann der Antrag per Fax von uns an das Gewerbezentralregister weitergeleitet werden. Hierfür fällt eine zusätzliche Gebühr von 3 Euro an.

Anträge / Formulare

Formulare: nein, formloser Antrag

Schriftform erforderlich: nein, aber alternativ möglich

Onlineverfahren auf der Internetseite des BfJ

Bemerkungen
  • Der Gewerbezentralregisterauszug für private Zwecke wird Ihnen vom Gewerbezentralregister persönlich zugesandt.
  • Der Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde wird der angegebenen Behörde zugeleitet. 

zuklappenAnsprechpartner/in
32.22.1 - Gewerbemeldungen und -erlaubnisse
Am Schützenplatz 1
30169 Hannover
Telefon: +49 511 168-31157
Telefax: +49 511 168-31173
E-Mail:


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Anreise

Bahnhaltestelle:
3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo)
3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg)
Bushaltestelle:
100, 200 (HDI Arena)
120 (Waterlooplatz)
32.11.5 - Bürgeramt Aegi
32.11 - BürgerämterAegidientorplatz 1
30159 Hannover
Telefon: +49 511 168-32000
Telefax: +49 511 168-42394
E-Mail:

Vorherige Terminvereinbarung erforderlich
Montag: 08:00 - 14:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr **
14:00 - 18:00 Uhr **
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr
Samstag: 09:00 - 12:00 Uhr
**Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich
Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

Wenn Sie uns von der U-Bahn-Station Aegidientorplatz aus erreichen möchten, nutzen Sie bitte den Ausgang "Breite Straße". Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation zur Verfügung.
32.11.1 - Bürgeramt Bemerode
32.11 - BürgerämterBemeroder Rathausplatz 1
30539 Hannover
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Telefax: +49 511 168-33301
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**Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich.
Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

32.11.2 - Bürgeramt Döhren
32.11 - BürgerämterPeiner Str. 9
30519 Hannover
Telefon: +49 511 168-32000
Telefax: +49 511 168-49147
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Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr **
14:00 - 18:00 Uhr **
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr
**Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich
Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

32.11.3 - Bürgeramt Herrenhausen
32.11 - BürgerämterMeldaustr. 25-27
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Telefon: +49 511 168-32000
Telefax: +49 511 168-47599
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Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr **
14:00 - 18:00 Uhr **
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr
**Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich.
Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

32.11.4 - Bürgeramt Linden
32.11 - BürgerämterLindener Marktplatz 1
30449 Hannover
Telefon: +49 511 168-32000
Telefax: +49 511 168-43973
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Montag: 08:00 - 18:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 14:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr **
14:00 - 18:00 Uhr **
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr
**Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich
Das Bürgeramt Linden befindet sich im Lindener Rathaus, 2. Etage.
Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

32.11.6 - Bürgeramt Podbi-Park
32.11 - BürgerämterLister Str. 10
30163 Hannover
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Telefax: +49 511 168-48202
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Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr **
14:00 - 18:00 Uhr **
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr
**Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich
Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

Das Bürgeramt Podbi-Park befindet sich in der gleichnamigen Passage, 1. Etage.
32.11.7 - Bürgeramt Ricklingen
32.11 - BürgerämterAnne-Stache-Allee 7
30459 Hannover
Telefon: +49 511 168-32000
Telefax: +49 511 168-49582
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Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr **
14:00 - 18:00 Uhr **
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr
**Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich
Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

32.11.8 - Bürgeramt Sahlkamp
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30657 Hannover
Telefon: +49 511 168-32000
Telefax: +49 511 168-48116
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Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
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14:00 - 18:00 Uhr **
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr
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