Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb des Gebiets der zuständigen Stelle sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen, die für das angemeldete Gewerbe nicht geschäftsüblich sind, erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.
Eine Ummeldung ist ebenfalls erforderlich bei Namensänderung (z.B. durch Heirat oder Namensänderung im Handelsregister) eines Gewerbetreibenden sowohl für natürliche als auch für juristische Personen.