Die Beihilfestelle der Landeshauptstadt Hannover besteht seit dem 1. Februar 2024 nicht mehr.
Die Bearbeitung Ihrer Beihilfeanträge inklusive der Berechnung, Festsetzung und Auszahlung der Beihilfe wurde auf das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) übertragen.
Wenn Sie Ihren Antrag persönlich abgeben und/oder sich allgemein persönlich beraten lassen, möchten, besteht diese Möglichkeit im NLBV-Dienstgebäude (Auestraße 14) in Hannover.
Die Zentrale Informations- und Beratungsstelle (ZIB) Hannover des NLBV (NLBVZIBHa@nlbv.niedersachsen.de) berät Sie dort ab 1. Februar 2024 auch persönlich nach vorheriger Terminabsprache zu allgemeinen Beihilfe-Fragen (Telefon 0511/925-2887 oder -2888).
Sofern Sie Anträge oder sonstige Schreiben an das NLBV persönlich in der Auestraße 14 abgeben, bedenken Sie bitte, dass diese auch von dort noch nach Aurich bzw. vorab zur Scanstelle in Hannover weitergeleitet werden müssen und sich die Bearbeitungszeit entsprechend verlängert.
Pauschale Beihilfe als Alternative zur individuellen Beihilfe
Der Niedersächsische Landtag hat am 11. Dezember 2023 ein Gesetz zur Einführung einer pauschalen Beihilfe in Niedersachsen beschlossen. Damit können Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen ab dem 1. Februar 2024 zwischen der individuellen Beihilfe in Ergänzung zu einer privaten Teilkrankenversicherung einerseits oder der pauschalen Beihilfe andererseits wählen. Der Antrag ist innerhalb eines Jahres bei der für Sie zuständige Beihilfestelle - dem NLBV - zu stellen.
Auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesamts für Bezüge und Versorgung stehen weitere Informationen für Sie bereit. Dort werden die wichtigsten Fragen beantwortet und die Antragsformulare bereit gestellt.
Details können dem Informationsblatt "pauschale Beihilfe" entnommen werden.
