Genehmigungen nach § 27 Sprengstoffgesetz

Allgemeine Informationen

Erlaubnis zum Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen. 

Im Arbeitsgebiet Sprengstoffrecht des Fachbereiches Öffentliche Ordnung werden für nicht gewerbliche Antragsteller, die das 21. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover haben, folgende Angelegenheiten bearbeitet:

  • Anträge auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die sprengstoffrechtliche Fachkunde erwerben Sie in einem anerkannten Lehrgang. Für die Teilnahme verlangt der Lehrgangsträger von Ihnen die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde.

  • Anträge auf Erteilung einer Sprengstofferlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz für Wiederlader, Böllerschützen, Schwarzpulverschützen
Verfahrensablauf

Sie können uns Ihren Antrag per Post übersenden oder ihn persönlich bei uns abgeben.

Nach Überprüfung Ihres Antrages und Einholung von Auskünften beim Bundeszentralregister, dem staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister und der Polizei senden wir Ihnen die Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. die Erlaubnis nach § 27 SprengG mit der Post zu. Sie erhalten dabei einen Gebührenbescheid und müssen die anfallenden Gebühren in der genannten Frist an uns überweisen. Auf Wunsch können Sie die Unterlagen auch bei uns abholen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Ausgefüllter Antrag

Wenn Sie uns den Antrag per Post übersenden, fügen Sie bitte auch eine Kopie Ihres Ausweisdokuments bei.

Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz:

  • Nachweis der Fachkunde, z. B. durch Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang mit bestandener Prüfung
  • Bedürfnisnachweis, z. B. jagd- oder waffenrechtliche Erlaubnis oder Nachweis der mindestens sechsmonatigen Mitgliedschaft in einem Schützenverein und der regelmäßigen Teilnahme
    am Übungsschießen
  • Ausgefülltes Antragsformular inklusive Anlage „Fragebogen zur Lagerung kleiner Mengen an Treibladungspulver“

Wenn Sie uns den Antrag per Post übersenden, fügen Sie bitte auch eine Kopie Ihres Ausweisdokuments bei.

Welche Gebühren fallen an?
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung: 40 Euro
  • Erteilung Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz: 50 Euro
Bearbeitungsdauer

Mindestens sechs Wochen.


zuklappenAnsprechpartner/in
32.43.4 - Waffen- und Fischereirecht
32.4 - OrdnungsrechtsangelegenheitenAm Schützenplatz 1
30169 Hannover
Telefon: +49 511 168-49445
Telefon: +49 511 168-49441
Telefax: +49 511 168-49446
E-Mail:

Termine nach vorheriger Vereinbarung


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Weitere Telefonnummer:
+49 511 168-49441
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