Wenn Sie als Eltern eines gemeinsamen Kindes zum Zeitpunkt der Geburt nicht miteinander verheiratet sind, ist nur die Mutter sorgeberechtigt. Um dies zu ändern, können entweder Sie als Eltern eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben oder ein Gericht kann eine abweichende Entscheidung treffen.
Möchten Sie gemeinsam sorgeberechtigt sein, müssen dies beide Elternteile gegenüber dem Jugendamt (gebührenfrei) oder einem Notar (gebührenpflichtig) erklären und beurkunden lassen. Zuvor muss die Vaterschaft anerkannt werden. Beim Jugendamt kann dies in einem Termin erfolgen.
Sie können die Sorgeerklärung auch dann abgeben, wenn Ihr Kind noch nicht geboren, aber bereits gezeugt ist. Dies ist aber auch nach der Geburt noch möglich und notwendig, wenn Sie einander nicht heiraten und keine gerichtliche Regelung anstreben möchten.
Nach Abgabe übereinstimmender Sorgeerklärungen kann die elterliche Sorge nur durch eine Entscheidung des Familiengerichts geändert werden.