Die Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche beim Standesamt anzuzeigen.
Wenn das Kind in einer Klinik geboren ist, übernimmt dies die Entbindungsklinik oder das Geburtshaus durch eine schriftliche Anzeige.
Wurde das Kind zuhause geboren, sind in der Regel die sorgeberechtigten Eltern zur Anzeige verpflichtet. Wenden Sie sich dafür bitte unverzüglich telefonisch oder per e-mail an das zuständige Standesamt, um einen Termin für die persönliche Anmeldung zu vereinbaren.