Geburt Anzeige

Allgemeine Informationen

Die Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche beim Standesamt anzuzeigen.

Wenn das Kind in einer Klinik geboren ist, übernimmt dies die Entbindungsklinik oder das Geburtshaus durch eine schriftliche Anzeige.

Wurde das Kind zuhause geboren, sind in der Regel die sorgeberechtigten Eltern zur Anzeige verpflichtet. Wenden Sie sich dafür bitte unverzüglich telefonisch oder per e-mail an das zuständige Standesamt, um einen Termin für die persönliche Anmeldung zu vereinbaren.

Verfahrensablauf

Ein persönlicher Termin im Standesamt ist im Regelfall nicht erforderlich; ggf. wird sich das Standesamt mit den Kindeseltern in Verbindung setzen.

Einzureichende Unterlagen können per Post vorgelegt werden; bei Bedarf können sie auch am Informationsschalter des Standesamtes abgegeben werden.

Originale werden nach Abschluss des Verfahrens zurückgegeben.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk die Geburt erfolgt ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  1. Anlage zur Geburtsanzeige (Anlage zur Geburtsanzeige, ausgefüllt, keine Streichungen, unterschrieben)
  2. Namenserklärung nach ausländischem Recht
  3. Kopie der Personalausweise oder Reisepässe (mit Aufenthaltstitel) der Eltern; bei Reiseausweisen bitte auch die auf die Seite mit dem Lichtbild folgende Seite kopieren)
  4. Geburtsurkunde der Mutter (mit deutscher Übersetzung [ISO-Norm])
  5. Geburtsurkunde des Vaters (mit deutscher Übersetzung [ISO-Norm])
  6. Heiratsurkunde bzw. Familienbuch der Mutter (mit deutscher Übersetzung [ISO-Norm])
  7. Scheidungsurteil der Mutter mit Rechtskraftvermerk (mit deutscher Übersetzung)
  8. ODER Vaterschaftsanerkennung, wenn die Eltern nicht verheiratet sind
  9. Namenserklärungen/Namensänderungsurkunden der Eltern
  10. Spätaussiedlerbescheinigung/Vertriebenenausweis mit Registrierschein der Eltern
  11. Einbürgerungsurkunde(n) der Eltern
  12. Geburtsurkunde(n) des/der älteren Kindes/Kinder (mit deutscher Übersetzung [ISO-Norm])
  13. Ggf. Sorgerechtserklärung

Wenn weitere Unterlagen benötigt werden, erhalten Sie vom Standesamt eine entsprechende Mitteilung.

Welche Gebühren fallen an?

Über die Geburt werden einmalig gebührenfreie Urkunden für die Beantragung von Mutterschaftshilfe, Kindergeld und Elterngeld ausgestellt.

Die Ausstellung weiterer Urkunden kann mit der Geburtsanzeige beantragt werden. Sie sind gebührenpflichtig.


zuklappenAnsprechpartner/in
32.31.3 - Beurkundung Geburten und Sterbefälle
32.3 - Standesamt und StaatsangehörigkeitSchützenplatz 1
30169 Hannover
Telefon: +49 511 168-41295
Telefax: +49 511 168-49396
E-Mail:

Montag: 08:30 bis 12:30 Uhr
Dienstag: 08:30 bis 12:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:30 bis 12:30 Uhr & 15:00 bis 16:30 Uhr
Freitag: geschlossen

Telefonische Erreichbarkeit
Montag, Mittwoch, Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Hinweis zu den Öffnungszeiten
Die genannten Öffnungszeiten gelten für Spontankund*innen am Info-Schalter des Standesamtes. Hier können Sie insbesondere Urkunden bestellen oder Unterlagen abgeben.
Individuelle Beratungen und auch die Abgabe von Erklärungen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Bitte informieren Sie sich auf den entsprechenden Seiten über die jeweiligen Ansprechpartner*innen und nutzen auch unser Online-Angebot, insbesondere die Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation und die Online-Bestellung von Urkunden. Sofern möglich, empfehlen wir auch, z. B. Unterlagen per Post oder direkt über unseren Hausbriefkasten einzureichen.


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

Anreise
Bahn:
3,7,9 (U-Bahn-Station: Waterloo)
3,7,17 (U-Bahn-Station: Allerweg)
Bus:
100, 200 (HDI-Arena)
120 (Waterlooplatz)
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