Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen wie Zelte, Bühnen, Fahrgeschäfte, z. B. Karussells, die an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt werden können, aber keine Baustelleneinrichtungen und Baugerüste sind.
Soweit Fliegende Bauten gemäß § 75 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) einer Ausführungsgenehmigung bedürfen, dürfen diese nur in Gebrauch genommen werden, wenn ihre Aufstellung rechtzeitig vorher (mindestens 10 Werktage vor ihrer Aufstellung) bei der Landeshauptstadt Hannover in einem der nachfolgend genannten Bereiche unter Vorlage des Prüfbuches angezeigt worden ist.
Bitte beachten Sie bei den auf dieser Seite angegebene Ansprechpartner*innen,
- dass für die Errichtung aller fliegender Bauten im Rahmen von Veranstaltungen das "Eventmanagement der Landeshauptstadt Hannover Fliegende Bauten"
und für - die Errichtung sonstiger fliegender Bauten wie z.B. temporär errichtete Zelt-Lagerhallen und Container auf Firmengelände der "Bereich Bauordnung Fliegende Bauten"
zuständig ist.