Gebrauchsabnahme zur Aufstellung fliegender Bauten

Allgemeine Informationen

Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen wie Zelte, Bühnen, Fahrgeschäfte, z. B. Karussells, die an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt werden können, aber keine Baustelleneinrichtungen und Baugerüste sind.

Soweit Fliegende Bauten gemäß § 75 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) einer Ausführungsgenehmigung bedürfen, dürfen diese nur in Gebrauch genommen werden, wenn ihre Aufstellung rechtzeitig vorher (mindestens 10 Werktage vor ihrer Aufstellung) bei der Landeshauptstadt Hannover in einem der nachfolgend genannten Bereiche unter Vorlage des Prüfbuches angezeigt worden ist.

Bitte beachten Sie bei den auf dieser  Seite angegebene Ansprechpartner*innen,

  1. dass für die Errichtung aller fliegender Bauten im Rahmen von Veranstaltungen das "Eventmanagement der Landeshauptstadt Hannover Fliegende Bauten"

    und für

  2. die Errichtung sonstiger fliegender Bauten wie z.B. temporär errichtete Zelt-Lagerhallen und Container auf Firmengelände der "Bereich Bauordnung Fliegende Bauten"

zuständig ist.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Gebrauchsabnahmen der fliegenden Bauten fallen nach § 75 Abs. 5 Satz 2 NBauO Gebühren im Rahmen der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (Baugebührenordnung – BauGO) Anlage 1 Nr. 6.3 von 25,00 Euro bis 250,00 Euro an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Mindestens 10 Tage vor der Aufstellung.


zuklappenAnsprechpartner/in
52.3 - Eventmanagement
Dez. VII - Dezernat VII -Kultur, Herrenhäuser Gärten und Sport-Osterstr. 31
30159 Hannover
Telefon: +49 511 168-30719
Telefax: +49 511 168-46766
E-Mail:
Zusätzliche Telefonnummer:
+49 511 168-30718
61.30 Bereich Bauordnung Fliegende Bauten
61.3 - BauordnungRudolf-Hillebrecht-Platz 1
30159 Hannover
Telefax: +49 511 168-41682
E-Mail:

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag:
13:00 - 15:00 Uhr
Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

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