Fischereischein

Allgemeine Informationen

Voraussetzung für den Erhalt des Fischereischeins ist eine bestandene Fischereiprüfung, die zum Beispiel bei einem authorisierten Fischereiverein abgelegt werden kann.

Wer in Niedersachsen die Fischerei in Küstengewässern oder auf hoher See ausüben will, braucht einen Fischereischein. Für die Fischerei in Binnengewässern ist ein Fischereischein nicht mehr zwingend vorgeschrieben.

Allerdings benötigen Sie, wenn Sie in einem Binnengewässer, in dem Sie nicht Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind, fischen wollen, entweder einen Fischereischein oder einen Personalausweis sowie eine von der Berechtigten/dem Berechtigten ausgestellte Bescheinigung, dass Sie fischen dürfen (Fischereierlaubnisschein).

Der Fischereierlaubnisschein (Angelkarte), ist bei der Eigentümerin/dem Eigentümer oder der Fischereipächterin/dem Fischereipächter des Gewässers einzuholen. Fragen hierzu können oft die örtlichen Fischereivereine beantworten.
Informationen zur niedersächsischen Fischerprüfung erhalten Sie in den Internetauftritten der unten genannten Sportanglerverbände oder bei Ihrem örtlichen Fischereiverein.

An wen muss ich mich wenden?

Der Fischereischein wird im Fachbereich Öffentliche Ordnung, Arbeitsgruppe Waffen- und Fischereirecht, oder den Bürgerämtern der Landeshauptstadt ausgestellt.

Voraussetzungen
  • Vollendung des 14. Lebensjahres
  • abgelegte Fischerprüfung, entweder
    • bei einem anerkannten Landesfischereiverband oder
    • wie in einem anderen Bundesland vorgeschrieben oder
    • abgelegte Prüfung als Berufsfischer
  • bei minderjährigen antragstellenden Personen zusätzlich:
    • Vorsprache einer gesetzlichen Vertreterin/eines gesetzlichen Vertreters mit Personalausweis
  • Hauptwohnung in Hannover
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Prüfungszeugnis einer bestandenen vorgeschriebenen Fischerprüfung oder
  • Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
  • Passbild
  • Personalausweis
  • bei minderjährigen antragstellenden Personen zusätzlich:
    • Vorsprache einer gesetzlichen Vertreterin/eines gesetzlichen Vertreters mit Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: EUR 45,00

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden. Der Fischereischein gilt auf unbeschränkte Zeit.

Was sollte ich noch wissen?

In Niedersachsen gibt es nur einen lebenslang geltenden Fischereischein, keinen Jugend- oder Touristenschein, wie ihn andere Länder anbieten.

Die Bundesländer haben auf Ebene der Fischereiressorts abgestimmt, dass die staatlichen Prüfungen und auch der Fischereischein gegenseitig anerkannt werden.

Eine Fischereiabgabe wird in Niedersachsen nicht erhoben.


zuklappenAnsprechpartner/in
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32.4 - OrdnungsrechtsangelegenheitenAm Schützenplatz 1
30169 Hannover
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32.11 - BürgerämterLindener Marktplatz 1
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Das Bürgeramt Linden befindet sich im Lindener Rathaus, 2. Etage.
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32.11 - BürgerämterLister Str. 10
30163 Hannover
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Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

Das Bürgeramt Podbi-Park befindet sich in der gleichnamigen Passage, 1. Etage.
32.11.7 - Bürgeramt Ricklingen
32.11 - BürgerämterAnne-Stache-Allee 7
30459 Hannover
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Telefax: +49 511 168-49582
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Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr
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Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr **
14:00 - 18:00 Uhr **
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr
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Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

32.11.8 - Bürgeramt Sahlkamp
32.11 - BürgerämterElmstr. 15
30657 Hannover
Telefon: +49 511 168-32000
Telefax: +49 511 168-48116
E-Mail:

Vorherige Terminvereinbarung erforderlich
Montag: 08:00 - 14:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr **
14:00 - 18:00 Uhr **
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr
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32.11.9 - Bürgeramt Schützenplatz
32.11 - BürgerämterAm Schützenplatz 1
30169 Hannover
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Telefax: +49 511 168-32787
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Montag: 08:00 - 14:00 Uhr
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Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
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