Eigentümer*innen von Grundstücken, die im Fernwärmeversorgungsgebiet liegen, können sich von der Pflicht zur Fernwärmeversorgung nach §7 Fernwärmesatzung befreien lassen.
Zur Befreiung einer oder mehrerer Wärmeerzeugungsanlagen können Sie das folgende Formular nutzen. Klicken Sie auf Weiter, um das Formular Schritt für Schritt auszufüllen. Anschließend bestätigen Sie die Einreichung des vollständig ausgefüllten Befreiungsantrages und erhalten ein pdf-Dokument für Ihre Unterlagen.