Familienname Änderung

Allgemeine Informationen

Das Namensrecht ist im Prinzip abschließend in den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt; einzelne Konstellationen sind spezialgesetzlich ausgestaltet. Das Verfahren nach dem Namensänderungsgesetz ist demgegenüber nachrangig und kommt also erst zum Tragen, wenn diese Regelungen keine befriedigende Lösung ermöglichen.

Bitte prüfen Sie daher zunächst anhand der folgenden Leistungsbeschreibungen, ob es für Ihr Anliegen eine spezielle Regelung gibt:

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Namensänderungsbehörde und orientiert sich am Wohnsitz der betroffenen Person.

Für das Stadtgebiet Hannover ist dies die Namensänderungsbehörde im Standesamt Hannover.

Voraussetzungen

Die behördliche Namensänderung richtet sich ausschließlich an deutsche Staatsangehörige bzw. Personen mit einem Sonderstatus: Staatenlose, heimatlose Ausländer, ausländische Flüchtlinge, Asylberechtigte. Andere ausländische Personen wenden sich bitte an die zuständigen Behörden ihres Heimatstaates.


Inhaltlich ist darauf hinzuweisen, dass der Name nicht zur freien Verfügung des Namensträgers steht.


Die Namensänderung nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndG) dient nicht dem Zweck, die im BGB enthaltenen Regelungen (z.B. zur Namensführung eines Kindes oder in der Ehe) beliebig zu erweitern. Sie hat Ausnahmecharakter.


Nach diesem Gesetz darf einem Antrag auf Namensänderung nur entsprochen werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. Hinweise für die Auslegung des Begriffes „wichtiger Grund“ ergeben sich aus den Verwaltungsvorschriften zum Gesetz und aus der Rechtsprechung (z.B. ein Name ist anstößig, lächerlich, schwer auszusprechen, schwer zu schreiben, sehr lang, sehr umständlich). 


Die Namensänderung dient nur dazu, Unzuträglichkeiten im Einzelfall zu beseitigen, nicht aber dazu, dem Antragsteller zu einem Namen zu verhelfen, der ihm persönlich besser gefällt oder eine stärkere Wirkung auf Dritte ausübt. Rein persönliche Wünsche, Gefühle und Vorstellungen allein rechtfertigen eine Namensänderung nicht.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Behörde.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Änderung des Familiennamens kann eine Gebühr von bis zu 1.500 € festgesetzt werden.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndVwV)


zuklappenAnsprechpartner/in
32.31.1 - Eheschließungen
32.3 - Standesamt und StaatsangehörigkeitAm Schützenplatz 1
30169 Hannover
Telefon: +49 511 168-42958
Telefax: +49 511 168-41138
E-Mail:

Vorherige Terminvereinbarung erforderlich

Montag: 10:30 - 12:30 Uhr
Dienstag: 10:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 10:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 16.30 Uhr
Freitag: geschlossen

Telefonische Erreichbarkeit
Montag, Mittwoch, Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Hinweis zu den Öffnungszeiten
Die genannten Öffnungszeiten gelten für Spontankund*innen am Info-Schalter des Standesamtes. Hier können Sie insbesondere Urkunden bestellen oder Unterlagen abgeben.
Individuelle Beratungen und auch die Abgabe von Erklärungen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Bitte informieren Sie sich auf den entsprechenden Seiten über die jeweiligen Ansprechpartner*innen und nutzen auch unser Online-Angebot, insbesondere die Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation und die Online-Bestellung von Urkunden. Sofern möglich, empfehlen wir auch, z. B. Unterlagen per Post oder direkt über unseren Hausbriefkasten einzureichen.


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Anreise
Bahn:
3,7,9 (U-Bahn-Station: Waterloo)
3,7,17 (U-Bahn-Station: Allerweg)
Bus:
100, 200 (HDI-Arena)
120 (Waterlooplatz)
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