Familienname Änderung

Allgemeine Informationen

In einer Vielzahl von Lebenssachverhalten kann sich der Wunsch, teilweise die Notwendigkeit zur Namensänderung ergeben.

Hierzu gibt es jeweils spezielle gesetzliche Vorgaben, die die Voraussetzungen, die erforderlichen Unterlagen und auch die Zuständigkeiten regeln.

Hier soll es nur um die behördliche Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz gehen; diese Option ist nachrangig und kommt nur zum Tragen, wenn die anderen spezialgesetzlichen Regelungen keine Änderungsmöglichkeit eröffnen. Bitte prüfen Sie daher zunächst anhand der folgenden Leistungsbeschreibungen, ob es für Ihr Anliegen eine spezielle Regelung gibt:

Allgemeine Informationen zur Namensführung von Neugeborenen finden Sie hier:

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Namensänderungsbehörde und orientiert sich am Wohnsitz der betroffenen Person.

Für das Stadtgebiet Hannover ist dies die Namensänderungsbehörde im Standesamt Hannover.

Voraussetzungen

Die behördliche Namensänderung richtet sich ausschließlich an deutsche Staatsangehörige bzw. Personen mit einem Sonderstatus: Staatenlose, heimatlose Ausländer, ausländische Flüchtlinge, Asylberechtigte.

Andere ausländische Personen wenden sich bitte an die zuständigen Behörden ihres Heimatstaates.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Behörde.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Änderung des Familiennamens kann eine Gebühr von bis zu 1.500 € festgesetzt werden, für die Änderung des Vornamens bis zu 500 €.


zuklappenAnsprechpartner/in
32.31.1 - Eheschließungen
32.3 - Standesamt und StaatsangehörigkeitAm Schützenplatz 1
30169 Hannover
Telefon: +49 511 168-42958
Telefax: +49 511 168-41138
E-Mail:

Vorherige Terminvereinbarung erforderlich

Montag: 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag: 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 16.30 Uhr
Freitag: geschlossen

Telefonische Erreichbarkeit
Montag, Mittwoch, Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Hinweis zu den Öffnungszeiten
Die genannten Öffnungszeiten gelten für Spontankund*innen am Info-Schalter des Standesamtes. Hier können Sie insbesondere Urkunden bestellen oder Unterlagen abgeben.
Individuelle Beratungen und auch die Abgabe von Erklärungen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Bitte informieren Sie sich auf den entsprechenden Seiten über die jeweiligen Ansprechpartner*innen und nutzen auch unser Online-Angebot, insbesondere die Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation und die Online-Bestellung von Urkunden. Sofern möglich, empfehlen wir auch, z. B. Unterlagen per Post oder direkt über unseren Hausbriefkasten einzureichen.


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Anreise
Bahn:
3,7,9 (U-Bahn-Station: Waterloo)
3,7,17 (U-Bahn-Station: Allerweg)
Bus:
100, 200 (HDI-Arena)
120 (Waterlooplatz)
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