Fahrerlaubnis – Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein)

Allgemeine Informationen

Wenn Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung abläuft, können Sie diese verlängern lassen.

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (für Taxi, Mietwagen, Krankenkraftwagen, der so genannte P- bzw. Personenbeförderungsschein) wird für die Dauer von nicht mehr als fünf Jahren erteilt.

Die Geltungsdauer der Fahrerlaubnis ist um jeweils bis zu weiteren fünf Jahren zu verlängern, wenn die nachstehenden Voraussetzungen von Ihnen erfüllt werden.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf die Verlängerung ist bei der Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt Hannover persönlich zu stellen.

Bitte vereinbaren Sie zuvor einen Termin. Diesen können Sie direkt online buchen (siehe Link unten) oder Ihren Terminwunsch an 32.12Terminvergabe@Hannover-Stadt.de richten. Bitte geben Sie dann folgende Kontaktdaten an: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer.

Nach Überprüfung der Eignung wird Ihnen der bisherige Personenbeförderungsschein bei erneuter Vorsprache verlängert.

Voraussetzungen
  • ordentlicher Wohnsitz in der Landeshauptstadt Hannover
  • Besitz einer Fahrerlaubnis B
  • Besitz eines Führerscheins zur Fahrgastbeförderung
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • gültiger Personalausweis, gültiger Reisepass oder gültiger Passersatz
  • bisheriger Führerschein
  • Augenärztliches Gutachten (Bescheinigung über eine Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung), nicht älter als zwei Jahre 
  • Ärztliches Gutachten (Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung), nicht älter als ein Jahr
  • ein leistungspsychologisches Gutachten gemäß § 11 Abs. 9 i. V. m. Anlage 5 Nr. 2 FeV, nicht älter als ein Jahr sofern das 50. Lebensjahr bereits vollendet wurde
Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 52,30 Euro

Die Gebühr muss bei der Beantragung per girocard (EC) oder per Kreditkarte gezahlt werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung beträgt etwa vier bis sechs Wochen. Der Zeitraum kann sich verlängern, sofern Eintragungen im Fahreignungsregister oder Führungszeugnis enthalten sind.

Was sollte ich noch wissen?

Im HannoverServiceCenter Am Schützenplatz 1 gibt es im Erdgeschoss eine SpeedCapture Station. Damit kann das biometrische Foto selbst hergestellt werden. Kosten: 3 Euro.

Für die zusätzliche Eintragung einer Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz sind weitere Unterlagen und Gebühren fällig.

Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; aktualisiert am 03.05.2012


zuklappenAnsprechpartner/in
32.12 - Fahrerlaubnisbehörde
Am Schützenplatz 1
30169 Hannover
E-Mail:

Montag: 08:00 - 15:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 15:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
nach vorheriger Terminvereinbarung


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Anreise
Bahnhaltestelle:
3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo)
3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg)
Bushaltestelle:
100, 200 (Robert-Enke-Straße)
120 (Waterlooplatz)
zurück