Fahrerlaubnis – Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C und D (LKW)

Allgemeine Informationen

Fahrerlaubnisse für die Klassen C, CE, CE79, C1, C1E (Lkw) und D, DE, D1, D1E (Bus) werden befristet erteilt und können verlängert werden.

Die Fahrerlaubnis dieser Klassen wird längstens für folgende Zeiträume erteilt bzw. verlängert:

  • Klassen C1, C1E:
    • gültig bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres
    • nach Vollendung des 45. Lebensjahres der Bewerberin oder des Bewerbers: für fünf Jahre
  • Klassen C, CE, CE79, D, D1, DE und D1E: für fünf Jahre

Hinweis: Mit der Verlängerung wird ein neuer Führerschein ausgestellt.

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Gebühren, Voraussetzungen und Verfahrenweisen für die Verlängerung der Fahrerlaubnis von Bus- und LKW-Klassen:

Verfahrensablauf

Der Antrag auf die Verlängerung ist bei der Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt Hannover persönlich zu stellen.

Bitte vereinbaren Sie zuvor einen Termin. Diesen können Sie direkt online buchen (siehe Link unten) oder Ihren Terminwunsch an 32.12Terminvergabe@Hannover-Stadt.de richten. Bitte geben Sie dann folgende Kontaktdaten an: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • bisheriger Führerschein
  • ein aktuelles Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
  • augenärztliches Gutachten über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes gemäß § 12 Abs. 6 i.V.m. Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Dieses Gutachten können Sie von Ihrem Augenarzt oder von einem Betriebs- und Arbeitsmediziner erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als zwei Jahre sein.
  • ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung auf amtlichem Vordruck gemäß § 11 Abs. 9 i.V.m Anlage 5 FeV. Für diese Bescheinigung gibt es einen amtlichen Vordruck, über den die Ärzte im Regelfall verfügen. Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
  • für die Verlängerung der Klassen D, DE, D1 und D1E (BUS)
    • ab dem 50. Lebensjahr:
      • zusätzlich ein leistungspsychologisches Gutachten nach § 11 Abs. 9 i.V.m Anlage 5 Nr. 2 FeV.
        • Die leistungspsychologische Untersuchung beinhaltet beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Der Nachweis über die Erfüllung dieser besonderen Anforderungen erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
Welche Gebühren fallen an?

Gebühren für die Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C und CE: EUR 43,90

Gebühren für die Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D und DE: EUR 56,90

zusätzlich

  • für vorläufige Fahrberechtigung: 10,00 Euro
  • Direktversand: 5,09 Euro

Die Gebühr muss bei der Beantragung per girocard (EC) oder per Kreditkarte gezahlt werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung beträgt etwa drei bis vier Wochen. Der Zeitraum kann sich verlängern, sofern Eintragungen im Fahreignungsregister enthalten sind.

Was sollte ich noch wissen?

Im HannoverServiceCenter Am Schützenplatz 1 gibt es im Erdgeschoss eine SpeedCapture Station. Damit kann das biometrische Foto selbst hergestellt werden. Kosten: 6,00 Euro.

Für die zusätzliche Eintragung einer Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz sind weitere Unterlagen und Gebühren fällig.


zuklappenAnsprechpartner/in
32.12 - Fahrerlaubnisbehörde
Am Schützenplatz 1
30169 Hannover
E-Mail:

Montag: 08:00 - 15:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 15:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
nach vorheriger Terminvereinbarung


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Anreise
Bahnhaltestelle:
3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo)
3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg)
Bushaltestelle:
100, 200 (Robert-Enke-Straße)
120 (Waterlooplatz)
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