Fahrerlaubnis – Umschreibung einer sonstigen ausländischen Fahrerlaubnis (Drittstaaten)

Allgemeine Informationen

Führerscheine, die außerhalb der EU/des EWR rechtmäßig erworben wurden, berechtigen zum Führen von Kraftfahrzeugen der erteilten Klassen für die Dauer von sechs Monaten seit Begründung des ordentlichen Wohnsitzes innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Ist die ausländische Fahrerlaubnis befristet, gilt diese Berechtigung nur bis zum Fristablauf.

Damit nach Ablauf dieser Fristen weiterhin von der Fahrerlaubnis Gebrauch gemacht werden kann, ist die ausländische Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis umzuschreiben.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf die Umschreibung ist bei der Fahrerlaubnisbehörde persönlich zu stellen.

Bitte vereinbaren Sie zuvor einen Termin. Diesen können Sie direkt online buchen oder Ihren Terminwunsch an 32.12Terminvergabe@Hannover-Stadt.de richten. Bitte geben Sie dann folgende Kontaktdaten an: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer.

Nach Überprüfung der Eignung lässt die Fahrerlaubnisbehörde durch die Bundesdruckerei ein Kartenführerschein herstellen. Sollte die Ablegung einer theoretischen oder praktischen Prüfung erforderlich sein, erteilt die Fahrerlaubnisbehörde der zuständigen Technischen Prüfstelle einen Prüfauftrag. Im Regelfall stellt die technische Prüfstelle nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung eine Prüfbescheinigung aus. Damit kann bei der Fahrerlaubnisbehörde der Führerschein abgeholt werden.

Den Führerschein können Sie oder eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person in der Fahrerlaubnisbehörde den Führerschein abholen. Den ausländischen Führerschein müssen Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeben.

Voraussetzungen
  • ordentlicher Wohnsitz in der Landeshauptstadt Hannover
  • Besitz eines gültigen Führerscheins
    (Der Führerschein darf nicht in einem EU/EWR-Staat oder einem Staat der Anlage 11 Fahrerlaubnisverordnung ausgestellt sein)
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • gültiger Personalausweis, gültiger Reisepass oder gültiger Passersatz
  • bisherigen, gültigen nationalen Führerschein
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat 45x35mm im Hochformat, Frontalaufnahme, mit neutralem Hintergrund ohne Kopfbedeckung
  • Erste-Hilfe-Nachweis
  • Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt), nicht älter als zwei Jahre
  • Ausbildungsvertrag der Fahrschule

zusätzlich für die Klasse C1, C1E, C oder CE:

  • Augenärztliches Gutachten (Bescheinigung über eine Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung) , nicht älter als zwei Jahre
  • Ärztliches Gutachten (Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung) , nicht älter als ein Jahr

zusätzlich für die Klasse D1, D1E, D, DE:

  • ein leistungspsychologisches Gutachten gemäß § 11 Abs. 9 i. V. m. Anlage 5 Nr. 2 FeV, nicht älter als ein Jahr.
Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 43,90 Euro

Die Gebühr muss bei der Beantragung per girocard (EC) oder per Kreditkarte gezahlt werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung beträgt etwa drei bis vier Wochen. Der Zeitraum kann sich verlängern, sofern Eintragungen im Fahreignungsregister enthalten sind.

Was sollte ich noch wissen?
  • Im HannoverServiceCenter Am Schützenplatz 1 gibt es im Erdgeschoss eine SpeedCapture Station. Damit kann das biometrische Foto selbst hergestellt werden. Kosten: 6,00 Euro.
  • Während der Prüfung der Unterlagen kann sich ergeben, dass weitere Unterlagen, z. B. eine Übersetzung des Führerscheins, eine Klassifizierung, etc. eingereicht werden müssen und zusätzliche Gebühren anfallen können.

zuklappenAnsprechpartner/in
32.12 - Fahrerlaubnisbehörde
Am Schützenplatz 1
30169 Hannover
E-Mail:

Montag: 08:00 - 15:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 15:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
nach vorheriger Terminvereinbarung


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Anreise
Bahnhaltestelle:
3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo)
3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg)
Bushaltestelle:
100, 200 (Robert-Enke-Straße)
120 (Waterlooplatz)
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