Führerscheine, die in einem EU- oder EWR-Staat rechtmäßig erworben wurden, müssen nicht umgeschrieben werden und berechtigen grundsätzlich zum Führen von Kraftfahrzeugen der erteilten Klassen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Sollte dennoch die Umschreibung der EU- oder EWR-Fahrerlaubnis gewünscht sein, sind folgende Informationen zu beachten:
Fahrerlaubnis – Umschreibung einer EU- oder EWR Fahrerlaubnis
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Der Antrag auf die Umschreibung ist bei der Fahrerlaubnisbehörde persönlich zu stellen.
Bitte vereinbaren Sie zuvor einen Termin. Diesen können Sie direkt online buchen oder Ihren Terminwunsch an 32.12Terminvergabe@Hannover-Stadt.de richten. Bitte geben Sie dann folgende Kontaktdaten an: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer.
Nach Überprüfung der Eignung lässt die Fahrerlaubnisbehörde durch die Bundesdruckerei ein Kartenführerschein herstellen. Den Führerschein können Sie oder eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person in der Fahrerlaubnisbehörde abholen. Den ausländischen Führerschein müssen Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeben.
Voraussetzungen
- ordentlicher Wohnsitz in der Landeshauptstadt Hannover
- Besitz einer EU/EWR- Fahrerlaubnis
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis, gültiger Reisepass oder gültiger Passersatz
- bisheriger EU/EWR Führerschein
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild auf Fotopapier ausgedruckt, im Passformat 45 x 35 mm im Hochformat, Frontalaufnahme, mit neutralem Hintergrund ohne Kopfbedeckung. Die Übernahme des digitalen Lichtbildes von zertifizierten Fotografen ist nicht möglich. Alternativ besteht die Möglichkeit im HannoverServiceCenter ein biometrisches Lichtbild anzufertigen, siehe unten unter „Was sollte ich noch wissen?“ (Biometrische Bilder).
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 37,50 Euro
Die Gebühr muss bei der Beantragung per girocard (EC) oder per Kreditkarte gezahlt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung beträgt etwa drei bis vier Wochen. Der Zeitraum kann sich verlängern, sofern Eintragungen im Fahreignungsregister enthalten sind.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Im HannoverServiceCenter Am Schützenplatz 1 gibt es im Erdgeschoss eine SpeedCapture Station. Damit kann das biometrische Foto selbst hergestellt werden. Kosten: 6,00 Euro.
Ansprechpartner/in
32.12 - Fahrerlaubnisbehörde | |
Am Schützenplatz 1 30169 Hannover E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@hannover-stadt.de | Montag: 08:00 - 15:00 Uhr
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Anreise Bahnhaltestelle: 3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo) 3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg) Bushaltestelle: 100, 200 (Robert-Enke-Straße) 120 (Waterlooplatz) |