Fahrerlaubnis – Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis (Anlage 11 Fahrerlaubnisverordnung)

Allgemeine Informationen

Führerscheine, die in einem in Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung aufgeführten Staat rechtmäßig erworben wurden, z. B. in Australien oder den Vereinigten Staaten, berechtigen zum Führen von Kraftfahrzeugen der erteilten Klassen für die Dauer von sechs Monaten seit Begründung des ordentlichen Wohnsitzes innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Ist die ausländische Fahrerlaubnis befristet, gilt diese Berechtigung nur bis zum Fristablauf.

Damit nach Ablauf dieser Fristen weiterhin von der Fahrerlaubnis Gebrauch gemacht werden kann, ist die ausländische Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis umzuschreiben.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf die Umschreibung ist bei der Fahrerlaubnisbehörde persönlich zu stellen.

Bitte vereinbaren Sie zuvor einen Termin. Diesen können Sie direkt online buchen (siehe Link unten) oder oder Ihren Terminwunsch an 32.12Terminvergabe@Hannover-Stadt.de richten. Bitte geben Sie dann folgende Kontaktdaten an: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer.

Nach Überprüfung der Eignung lässt die Fahrerlaubnisbehörde durch die Bundesdruckerei einen Kartenführerschein herstellen. Sollte die Ablegung einer theoretischen oder praktischen Prüfung erforderlich sein, erteilt die Fahrerlaubnisbehörde der zuständigen Technischen Prüfstelle einen Prüfauftrag. Im Regelfall stellt die technische Prüfstelle nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung eine Prüfbescheinigung aus. Damit kann bei der Fahrerlaubnisbehörde der Führerschein abgeholt werden.

Den Führerschein können Sie oder eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person in der Fahrerlaubnisbehörde den Führerschein abholen. Den ausländischen Führerschein müssen Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeben.

Voraussetzungen
  • ordentlicher Wohnsitz in der Landeshauptstadt Hannover
  • Besitz eines gültigen Führerscheins, der in einem in der Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung aufgeführten Staat ausgestellt wurde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • gültiger Personalausweis, gültiger Reisepass oder gültiger Passersatz
  • bisheriger, gültiger nationaler Führerschein
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat 45 x 35 mm im Hochformat, Frontalaufnahme, mit neutralem Hintergrund ohne Kopfbedeckung
  • Ausbildungsvertrag der Fahrschule, aber nur sofern eine praktische Fahrprüfung abgelegt werden muss (siehe dazu Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung)

zusätzlich für die Klasse C1, C1E, C oder CE:

  • Augenärztliches Gutachten (Bescheinigung über eine Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung) , nicht älter als zwei Jahre
  • Ärztliches Gutachten (Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung) , nicht älter als ein Jahr

zusätzlich für die Klasse D1, D1E, D, DE:

    • ein leistungspsychologisches Gutachten gemäß § 11 Abs. 9 i. V. m. Anlage 5 Nr. 2 FeV, nicht älter als ein Jahr.
Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 36,30 Euro

Die Gebühr muss bei der Beantragung per girocard (EC) oder per Kreditkarte gezahlt werden.

Was sollte ich noch wissen?
  • Im HannoverServiceCenter Am Schützenplatz 1 gibt es im Erdgeschoss eine SpeedCapture Station. Damit kann das biometrische Foto selbst hergestellt werden. Kosten: 6,00 Euro.
  • Während der Prüfung der Unterlagen kann sich ergeben, dass weitere Unterlagen, z. B. eine Übersetzung des Führerscheins, eine Klassifizierung, etc. eingereicht werden müssen und zusätzliche Gebühren anfallen können.

zuklappenAnsprechpartner/in
32.12 - Fahrerlaubnisbehörde
Am Schützenplatz 1
30169 Hannover
E-Mail:

Montag: 08:00 - 15:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 15:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
nach vorheriger Terminvereinbarung


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Anreise
Bahnhaltestelle:
3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo)
3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg)
Bushaltestelle:
100, 200 (Robert-Enke-Straße)
120 (Waterlooplatz)
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