Fahrerlaubnis – Neuerteilung

Allgemeine Informationen

Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen.

Nach einer Entziehung, Versagung oder einem Verzicht auf die Fahrerlaubnis kann die Fahrerlaubnis erst nach Ablauf der vom Gericht oder der Fahrerlaubnisbehörde festgesetzten Sperrfrist und nur auf Antrag zur Neuerteilung einer Fahrerlaubnis neu erteilt werden. Während gerichtlicher Strafverfahren kann nicht entschieden werden, ob die antragstellende Person zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist bei der Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt Hannover persönlich zu stellen.

Bitte vereinbaren Sie zuvor einen Termin bei Ihrem persönlichen Ansprechpartner oder richten Sie Ihren Terminwunsch an 32.12Terminvergabe@Hannover-Stadt.de und geben folgende Kontaktdaten an: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer.

Die Fahrerlaubnisbehörde prüft bei Antragstellung, ob Bedenken gegen die Eignung und die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen. Dabei wird z. B. regelmäßig eine medizinisch-psychologische Untersuchung gefordert, bei

  • erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften,
  • dem Führen von Fahrzeugen (Fahrrad oder Kraftfahrzeug) mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 ‰ oder mehr,
  • wiederholten Zuwiderhandlungen unter Alkoholeinfluss,
  • Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss,
  • dem Entzug der Fahrerlaubnis aus den o.g. Gründen oder
  • wiederholtem Entzug der Fahrerlaubnis

Wenn die Eignung und Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen nachgewiesen ist, erteilt Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde die neue Fahrerlaubnis.

Der Führerschein wird Ihnen direkt nach Hause übersandt.

Voraussetzungen
  • Nachweis eines ordentlichen Wohnsitzes in der Landeshauptstadt Hannover
  • Es darf keine Fahrerlaubnis vorliegen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt ist
Welche Unterlagen werden benötigt?

Für alle Klassen:

  • gültiger Personalausweis, gültiger Reisepass oder gültiger Passersatz
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat 45 x 35 mm im Hochformat, Frontalaufnahme, mit neutralem Hintergrund ohne Kopfbedeckung
  • Erste-Hilfe-Nachweis, mindestens neun Unterrichtsstunden. Der Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe gilt unbefristet.

Zusätzlich für die Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T:

  • Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt), nicht älter als zwei Jahre

Zusätzlich für die Klasse C1, C1E, C oder CE:

  • Augenärztliches Gutachten (Bescheinigung über eine Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung), nicht älter als zwei Jahre
  • Ärztliches Gutachten (Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung), nicht älter als ein Jahr

Zusätzlich für die Klasse D1, D1E, D, DE:

  • ein leistungspsychologisches Gutachten gem. § 11 Abs. 9 i. V. m. Anlage 5 Nr. 2 FeV, nicht älter als ein Jahr.
    Die leistungspsychologische Untersuchung beinhaltet beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Der Nachweis über die Erfüllung dieser besonderen Anforderungen erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.

Zusätzlich für EU-Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer:

  • Für eine gewerbliche Tätigkeit muss zusätzlich zu der jeweils erworbenen Fahrerlaubnis eine so genannte Grundqualifikation nachgewiesen werden. Der Nachweis kann durch eine Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E, die vor dem 10.09.2009 oder der Klassen D, DE, D1 oder D1E, die vor dem 10.09.2008 erteilt wurde, erfolgen. Dies gilt auch, wenn diese Fahrerlaubnis entzogen wurde. Anderenfalls ist die Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation durch eine Bestätigung der Industrie- und Handelskammer nachzuweisen.
  • Des Weiteren müssen Busfahrerinnen und Busfahrer sowie Lkw-Fahrerinnen und -fahrer die Weiterbildung nachweisen
  • Die Berufskraftfahrerqualifikation wird für fünf Jahre befristet durch die Schlüsselzahl 95 in den Führerschein eingetragen. Danach müssen im Abstand von fünf Jahren Weiterbildungen nachgewiesen werden.
Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 221,00 Euro

zusätzlich

  • für vorläufige Fahrberechtigung: 10,00 Euro
  • Direktversand: 5,09 Euro

Die Gebühr muss bei der Beantragung per girocard (EC) oder per Kreditkarte gezahlt werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Neuerteilung kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert etwa vier bis sechs Wochen.

Was sollte ich noch wissen?
  • Im HannoverServiceCenter Am Schützenplatz 1 gibt es im Erdgeschoss eine SpeedCapture Station. Damit kann das biometrische Foto selbst hergestellt werden. Kosten: 6,00 Euro.
  • Nach Antragstellung werden gegebenenfalls weitere Erklärungen/Unterlagen nachgefordert. Ebenso werden weitere noch durchzuführende Maßnahmen, insbesondere eine Begutachtung oder eine eventuell abzulegende Fahrerlaubnisprüfung, mitgeteilt.

Damit Sie so schnell wie möglich und auf optimalem Weg Ihren Führerschein wiedererlangen können, empfehlen wir Ihnen möglichst frühzeitig eine professionelle Führerscheinberatung durch einen seriösen Anbieter in Anspruch zu nehmen.

Wissenswerte Hinweise zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis erhalten Sie im Internetportal der Bundesanstalt für Straßenwesen (www.bast.de/mpu). Die Begutachtungsstellen für Fahreignung bieten regelmäßig kostenlose Informationsveranstaltungen an. Termine erfahren Sie von den Begutachtungsstellen.

Informationen zum Thema "Führerscheinsperrfrist" auf den Seiten des Niedersächsisches Justizministerium


zuklappenAnsprechpartner/in
32.12 - Fahrerlaubnisbehörde
Am Schützenplatz 1
30169 Hannover
E-Mail:

Montag: 08:00 - 15:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 15:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
nach vorheriger Terminvereinbarung


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Anreise
Bahnhaltestelle:
3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo)
3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg)
Bushaltestelle:
100, 200 (Robert-Enke-Straße)
120 (Waterlooplatz)
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