Fahrerlaubnis – Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein)

Allgemeine Informationen

Wer Fahrgäste im Taxi, Mietwagen, Krankenwagen, Pkw im Linienverkehr, zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder zu Ferienzielen oder im Pkw im gebündelten Bedarfsverkehr befördern will, benötigt neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist bei der Fahrerlaubnisbehörde persönlich zu stellen.

Bitte vereinbaren Sie zuvor einen Termin. Diesen können Sie direkt online buchen oder Sie richten Ihren Terminwunsch per E-Mail an 32.12Terminvergabe@Hannover-Stadt.de.

Da Sie die Gewähr dafür bieten müssen, dass Sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden, fordern wir bei Antragstellung ein aktuelles Führungszeugnis für Sie an.

Voraussetzungen
  • ordentlicher Wohnsitz in der Landeshauptstadt Hannover
  • Besitz eines deutschen Kartenführerscheins Klasse B
    • Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2 Jahre
    • Ausnahme für Krankenkraftwagen: Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 1 Jahr
  • Mindestalter 21 Jahre (außer bei Krankenkraftwagen)
  • Mindestalter 19 Jahre bei Krankenkraftwagen
Welche Unterlagen werden benötigt?
    • gültiger Personalausweis, gültiger Reisepass oder gültiger Passersatz
    • bisheriger nationaler Führerschein
    • Augenärztliches Gutachten (Bescheinigung über eine Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung) im Original, nicht älter als zwei Jahre 
    • Ärztliches Gutachten (Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung) im Original, nicht älter als ein Jahr
    • ein leistungspsychologisches Gutachten gem. § 11 Abs. 9 i. V. m. Anlage 5 Nr. 2 FeV im Original, nicht älter als ein Jahr

    zusätzlich für Krankenkraftwagen:

    • Erste-Hilfe-Nachweis
     
Welche Gebühren fallen an?
  •   59,90 Euro

Die Gebühr muss bei der Beantragung per girocard (EC) oder per Kreditkarte gezahlt werden.

Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr


zuklappenAnsprechpartner/in
32.12 - Fahrerlaubnisbehörde
Am Schützenplatz 1
30169 Hannover
E-Mail:

Montag: 08:00 - 15:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 15:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
nach vorheriger Terminvereinbarung


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Anreise
Bahnhaltestelle:
3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo)
3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg)
Bushaltestelle:
100, 200 (Robert-Enke-Straße)
120 (Waterlooplatz)
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