Sofern ein/e Fahrerlaubnisinhaber/in innerhalb der Probezeit eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen hat, die im Fahreignungsregister eingetragen ist, benachrichtigt das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Nun beginnt das 3-Stufen-System:
- Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar, wenn eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegenden verkehrsrelevante Verstöße eingetragen sind.
- Schriftliche Verwarnung und Empfehlung der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung, wenn nach der Teilnahme an dem Aufbauseminar ein weiterer schwerwiegender oder zwei weitere weniger schwerwiegende verkehrsrelevante Verstöße begangen wurden.
- Entziehung der Fahrerlaubnis, wenn ein weiterer schwerwiegender oder zwei weitere weniger schwerwiegende verkehrsrelevante Verstöße begangen wurden.
Die Maßnahmen des 3-Stufen-Systems müssen auch dann erfolgen, wenn der Verstoß in der Probezeit begangen wurde und diese zwischenzeitlich abgelaufen ist. Die Fahrerlaubnisbehörde ist bei den Maßnahmen an die rechtskräftige Entscheidung über die Straftat oder Ordnungswidrigkeit gebunden.
Die Teilnehmenden an Aufbauseminaren sollen durch Mitwirkung an Gruppengesprächen und durch Teilnahme an einer Fahrprobe veranlasst werden, Mängel in ihrer Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten zu erkennen und abzubauen. Ein Einzelseminar kann nur im Ausnahmefall von der anordnenden Behörde gestattet werden. Die Aufbauseminare dürfen nur von Fahrlehrern durchgeführt werden, die Inhaber einer entsprechenden Erlaubnis nach dem Fahrlehrergesetz sind.
In der verkehrspsychologischen Beratung soll der Fahrerlaubnisinhaber veranlasst werden, Mängel in seiner Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten zu erkennen und die Bereitschaft zu entwickeln, diese Mängel abzubauen. Die Beratung findet in Form eines Einzelgesprächs statt. Sie kann durch eine Fahrprobe ergänzt werden, wenn der Berater dies für erforderlich hält. Der Berater soll die Ursachen der Mängel aufklären und Wege zu ihrer Beseitigung aufzeigen. Das Ergebnis der Beratung ist nur für den Betroffenen bestimmt und nur diesem mitzuteilen. Der Betroffene erhält jedoch eine Bescheinigung über die Teilnahme zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde.