Fahrerlaubnis: Erteilung - auf Probe

Allgemeine Informationen

Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese für die Dauer von zwei Jahren auf Probe erteilt.

Die Probezeit beginnt mit dem Datum der Erteilung. Bei Erteilung einer Fahrerlaubnis an den Inhaber einer im Ausland erteilten Fahrerlaubnis wird die Zeit seit deren Erwerb auf die Probezeit angerechnet.

Mit der Probezeitregelung verfolgt die Gesetzgebung das Ziel, dem hohen Gefährdungsrisiko von Fahranfängerinnen und Fahranfängern entgegenzuwirken. Ein sicheres und rücksichtsvolleres Fahrverhalten soll erreicht werden; insbesondere soll das Risikobewusstsein gefördert und die Gefahrenerkennung verbessert werden.

Verfahrensablauf

Sofern ein/e Fahrerlaubnisinhaber/in innerhalb der Probezeit eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen hat, die im Fahreignungsregister eingetragen ist, benachrichtigt das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Nun beginnt das 3-Stufen-System:

  1. Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar, wenn eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegenden verkehrsrelevante Verstöße eingetragen sind.
  2. Schriftliche Verwarnung und Empfehlung der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung, wenn nach der Teilnahme an dem Aufbauseminar ein weiterer schwerwiegender oder zwei weitere weniger schwerwiegende verkehrsrelevante Verstöße begangen wurden.
  3. Entziehung der Fahrerlaubnis, wenn ein weiterer schwerwiegender oder zwei weitere weniger schwerwiegende verkehrsrelevante Verstöße begangen wurden.

Die Maßnahmen des 3-Stufen-Systems müssen auch dann erfolgen, wenn der Verstoß in der Probezeit begangen wurde und diese zwischenzeitlich abgelaufen ist. Die Fahrerlaubnisbehörde ist bei den Maßnahmen an die rechtskräftige Entscheidung über die Straftat oder Ordnungswidrigkeit gebunden.

Die Teilnehmenden an Aufbauseminaren sollen durch Mitwirkung an Gruppengesprächen und durch Teilnahme an einer Fahrprobe veranlasst werden, Mängel in ihrer Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten zu erkennen und abzubauen. Ein Einzelseminar kann nur im Ausnahmefall von der anordnenden Behörde gestattet werden. Die Aufbauseminare dürfen nur von Fahrlehrern durchgeführt werden, die Inhaber einer entsprechenden Erlaubnis nach dem Fahrlehrergesetz sind.

In der verkehrspsychologischen Beratung soll der Fahrerlaubnisinhaber veranlasst werden, Mängel in seiner Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten zu erkennen und die Bereitschaft zu entwickeln, diese Mängel abzubauen. Die Beratung findet in Form eines Einzelgesprächs statt. Sie kann durch eine Fahrprobe ergänzt werden, wenn der Berater dies für erforderlich hält. Der Berater soll die Ursachen der Mängel aufklären und Wege zu ihrer Beseitigung aufzeigen. Das Ergebnis der Beratung ist nur für den Betroffenen bestimmt und nur diesem mitzuteilen. Der Betroffene erhält jedoch eine Bescheinigung über die Teilnahme zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre auf insgesamt vier Jahre, wenn ein Aufbauseminar angeordnet wurde.


zuklappenAnsprechpartner/in
32.12 - Fahrerlaubnisbehörde
Am Schützenplatz 1
30169 Hannover
E-Mail:

Montag: 08:00 - 15:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 15:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
nach vorheriger Terminvereinbarung


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Anreise
Bahnhaltestelle:
3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo)
3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg)
Bushaltestelle:
100, 200 (Robert-Enke-Straße)
120 (Waterlooplatz)
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