Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen.
Fahrerlaubnis – Ersterteilung einer Fahrerlaubnis
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis ist ausschließlich in den Bürgerämtern der Landeshauptstadt Hannover persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung zu stellen. Den Termin für eine persönliche Antragstellung können Sie direkt online buchen (siehe Link unten).
Die Antragstellung sollte vor Beginn der Fahrschulausbildung erfolgen.
An wen muss ich mich wenden?
Bürgerämter der Landeshauptstadt Hannover - siehe Links unten.
Voraussetzungen
- Nachweis eines ordentlichen Wohnsitzes in der Landeshauptstadt Hannover
- Erreichen des erforderlichen Mindestalters für die angestrebte Fahrerlaubnisklasse
- Es darf keine Fahrerlaubnis dieser Klassen vorliegen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt ist.
Detaillierte Informationen finden Sie hier:
Fahrerlaubnisklassen auf den Seiten des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für alle Klassen:
- gültiger Personalausweis, gültiger Reisepass oder gültiger Passersatz in Kopie
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat 45x35mm im Hochformat, Frontalaufnahme, mit neutralem Hintergrund ohne Kopfbedeckung
- Erste-Hilfe-Nachweis im Original
- Ausbildungsvertrag der Fahrschule
Zusätzlich für die Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T:
- Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt) im Original
Zusätzlich für die Klasse C1, C1E, C oder CE:
- Augenärztliches Gutachten (Bescheinigung über eine Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung) im Original
- Ärztliches Gutachten (Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung) im Original
Hinweis zur Ablegung der praktischen Prüfung
Ab 1. April 2021 kann die praktische Führerscheinprüfung der Klasse B auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt werden, ohne dass die Fahrerlaubnis auf das Führen von Fahrzeugen mit Automatikgebetrieben beschränkt wird. Voraussetzung dafür ist, dass während der praktischen Fahrschulausbildung mindestens zehn Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe absolviert werden. Die Fahrschule muss bescheinigen, dass die Fahrschülerin oder der Fahrschüler in der Lage ist, auch ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe der Klasse B sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu führen.
Bitte kreuzen Sie bei Nutzung dieser Möglichkeit in Ihrem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis an, dass Sie die Schlüsselzahl 197 in den Führerschein eingetragen haben möchten.
Diejenigen, die die gesamte Ausbildung auf einem Automatikfahrzeug absolvieren und anschließend ausschließlich Fahrzeuge mit Automatikgetriebe nutzen, kreuzen bitte die Eintragung der Schlüsselzahl 78 an.
Sofern Sie die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe ablegen, müssen Sie keine weiteren Angaben machen. Sie dürfen anschließend sowohl Fahrzeuge mit Schaltgetriebe als auch mit Automatikgetriebe führen.
Welche Gebühren fallen an?
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Antragsgebühr: 44,70 - 73,30 Euro
Die Gebühr wird bei Antragstellung per girocard (EC) oder per Kreditkarte gezahlt.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Im HannoverServiceCenter Am Schützenplatz 1 gibt es im Erdgeschoss eine SpeedCapture Station. Damit kann das biometrische Foto selbst hergestellt werden. Kosten: 6,00 Euro.
Bitte beachten Sie: Die Bearbeitung von Anträgen für die Ersterteilung von Fahrerlaubnissen erfolgt ausschließlich in den Bürgerämtern der Landeshauptstadt Hannover.
Ansprechpartner/in
32.11.5 - Bürgeramt Aegi | |
32.11 - BürgerämterAegidientorplatz 1 30159 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-42394 E-Mail: buergeramt-aegi@hannover-stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
Wenn Sie uns von der U-Bahn-Station Aegidientorplatz aus erreichen möchten, nutzen Sie bitte den Ausgang "Breite Straße". Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation zur Verfügung. | |
32.11.1 - Bürgeramt Bemerode | |
32.11 - BürgerämterBemeroder Rathausplatz 1 30539 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-33301 E-Mail: buergeramt-bemerode@hannover-stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
32.11.2 - Bürgeramt Döhren | |
32.11 - BürgerämterPeiner Str. 9 30519 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-49147 E-Mail: buergeramt-doehren@hannover-stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
32.11.3 - Bürgeramt Herrenhausen | |
32.11 - BürgerämterMeldaustr. 25-27 30419 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-47599 E-Mail: Buergeramt-Herrenhausen@Hannover-Stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
32.11.4 - Bürgeramt Linden | |
32.11 - BürgerämterLindener Marktplatz 1 30449 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-43973 E-Mail: buergeramt-linden@hannover-stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
32.11.6 - Bürgeramt Podbi-Park | |
32.11 - BürgerämterLister Str. 10 30163 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-48202 E-Mail: Buergeramt-Podbipark@Hannover-Stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
Das Bürgeramt Podbi-Park befindet sich in der gleichnamigen Passage, 1. Etage. | |
32.11.7 - Bürgeramt Ricklingen | |
32.11 - BürgerämterAnne-Stache-Allee 7 30459 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-49582 E-Mail: Buergeramt-Ricklingen@Hannover-Stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
32.11.8 - Bürgeramt Sahlkamp | |
32.11 - BürgerämterElmstr. 15 30657 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-48116 E-Mail: Buergeramt-Sahlkamp@Hannover-Stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
32.11.9 - Bürgeramt Schützenplatz | |
32.11 - BürgerämterAm Schützenplatz 1 30169 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-32787 E-Mail: buergeramt-schuetzenplatz@hannover-stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |