Fahrerlaubnis – Ersatzführerschein

Allgemeine Informationen

Wenn Ihr Führerschein

  • verloren gegangen bzw. abhandengekommen ist,
  • gestohlen wurde,
  • unbrauchbar geworden ist, weil er unleserlich geworden ist bzw. andere Gründe vorliegen,

benötigen Sie einen neuen Führerschein.

Nicht erforderlich ist ein neuer Führerschein bei Änderung des Namens infolge Heirat oder aufgrund anderer Umstände, sofern der im Führerschein geführte Name im Personalausweis ersichtlich ist.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf einen Ersatzführerschein ist in den Bürgerämtern oder in der Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt Hannover persönlich zu stellen. Bitte vereinbaren Sie zuvor online einen Termin.

Bei Verlust oder Diebstahl von Ausweisdokumenten und Führerschein denken Sie bitte daran im Bürgeramt jeweils einen Termin für das Ersatzausweisdokument und einen Termin für den Ersatzführerschein zu buchen.

In den Bürgerämtern ist nur die Ausstellung eines Ersatzführerscheins möglich, wenn

  • die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T, nach dem 19.10.2013 erteilt wurden,
  • die Klassen A, A1, B, BE, M, L, S und T, in der Zeit vom 01.01.1999 bis 18.01.2013 erteilt wurden,
  • die bisherigen Klassen 1, 3, 4 oder 5 bis zum 31.12.1998 erteilt wurden.

Ist innerhalb der letzten 2 Jahre ein Fahrverbot rechtskräftig festgesetzt worden, bestehen Eintragungen im Fahreignungsregister oder haben Sie innerhalb der letzten 12 Monate bereits schon einmal einen Ersatzführerschein ausgestellt bekommen, erfolgt die Antragstellung ausschließlich bei der Fahrerlaubnisbehörde. 

Sollten keine buchbaren Termine angezeigt werden, erreichen Sie uns für die Terminvereinbarung per E-Mail unter

In allen anderen Fällen buchen Sie bitte einen Termin in der Fahrerlaubnisbehörde.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreise und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Voraussetzungen
  • ordentlicher Wohnsitz in der Landeshauptstadt Hannover
  • Besitz einer Fahrerlaubnis
Welche Unterlagen werden benötigt?

bei Verlust:

  • gültiger Personalausweis, gültiger Reisepass oder gültiger Passersatz
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild auf Fotopapier ausgedruckt, im Passformat 45 x 35 mm im Hochformat, Frontalaufnahme, mit neutralem Hintergrund ohne Kopfbedeckung. Die Übernahme des digitalen Lichtbildes von zertifizierten Fotografen ist nicht möglich. Alternativ besteht die Möglichkeit im HannoverServiceCenter ein biometrisches Lichtbild anzufertigen, siehe unten unter „Was sollte ich noch wissen?“ (Genaueres dazu: Biometrische Bilder)
  • eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, sofern der zu ersetzende Führerschein nicht von der Stadt Hannover ausgestellt wurde. Eine Karteikartenabschrift ist nicht erforderlich, wenn Sie bereits im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sind.
  • Ggf. Abgabe bzw. Abnahme einer eidesstattlichen Erklärung über den Verbleib des Führerscheines (dies erfolgt im Rahmen des Termins in der Fahrerlaubnisbehörde)

bei Diebstahl:

  • gültiger Personalausweis, gültiger Reisepass oder gültiger Passersatz
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild auf Fotopapier ausgedruckt, im Passformat 45 x 35 mm im Hochformat, Frontalaufnahme, mit neutralem Hintergrund ohne Kopfbedeckung. Die Übernahme des digitalen Lichtbildes von zertifizierten Fotografen ist nicht möglich. Alternativ besteht die Möglichkeit im HannoverServiceCenter ein biometrisches Lichtbild anzufertigen, siehe unten unter „Was sollte ich noch wissen?“
  • eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, sofern der zu ersetzende Führerschein nicht von der Stadt Hannover ausgestellt wurde. Eine Karteikartenabschrift ist nicht erforderlich, wenn Sie bereits im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sind.
  • Diebstahlsanzeige der zuständigen Polizeidienststelle (falls der Diebstahl im Ausland erfolgte, wird eine Übersetzung benötigt)

bei Unbrauchbarkeit:

  • gültiger Personalausweis, gültiger Reisepass oder gültiger Passersatz
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild auf Fotopapier ausgedruckt, im Passformat 45 x 35 mm im Hochformat, Frontalaufnahme, mit neutralem Hintergrund ohne Kopfbedeckung. Die Übernahme des digitalen Lichtbildes von zertifizierten Fotografen ist nicht möglich. Alternativ besteht die Möglichkeit im HannoverServiceCenter ein biometrisches Lichtbild anzufertigen, siehe unten unter „Was sollte ich noch wissen?“
  • eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, sofern der zu ersetzende Führerschein nicht von der Stadt Hannover ausgestellt wurde. Eine Karteikartenabschrift ist nicht erforderlich, wenn Sie bereits im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sind.
  • bisheriger Führerschein
Welche Gebühren fallen an?

48,12 Euro

zusätzlich

  • für vorläufige Fahrberechtigung: 10,20 Euro
  • ggf. für die Abnahme einer Versicherung an Eides statt: 30,70 Euro

Die Gebühr wird bei Antragstellung per girocard (EC) oder per Kreditkarte gezahlt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert etwa sechs bis acht Wochen. Der Zeitraum kann sich verlängern, sofern Eintragungen im Fahreignungsregister enthalten sind.

Was sollte ich noch wissen?

Im HannoverServiceCenter Am Schützenplatz 1 gibt es im Erdgeschoss eine SpeedCapture Station. Damit kann das biometrische Foto selbst hergestellt werden. Kosten: 6,00 Euro.


zuklappenAnsprechpartner/in
32.12 - Fahrerlaubnisbehörde
Am Schützenplatz 1
30169 Hannover
E-Mail:

Montag: 08:00 - 15:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 15:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
nach vorheriger Terminvereinbarung


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Anreise
Bahnhaltestelle:
3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo)
3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg)
Bushaltestelle:
100, 200 (Robert-Enke-Straße)
120 (Waterlooplatz)
32.11.1 - Bürgeramt Bemerode
32.1 - EinwohnerangelegenheitenBemeroder Rathausplatz 1
30539 Hannover
Telefon: +49 511 168-32000
Telefax: +49 511 168-33301
E-Mail:

Vorherige Terminvereinbarung erforderlich
Montag: 08:00 - 18:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 14:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr **
14:00 - 18:00 Uhr **
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr
**Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich.
Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

32.11.2 - Bürgeramt Döhren
32.1 - EinwohnerangelegenheitenPeiner Str. 9
30519 Hannover
Telefon: +49 511 168-32000
Telefax: +49 511 168-49147
E-Mail:

Vorherige Terminvereinbarung erforderlich
Montag: 08:00 - 14:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr

Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

32.11.3 - Bürgeramt Herrenhausen
32.1 - EinwohnerangelegenheitenMeldaustr. 25-27
30419 Hannover
Telefon: +49 511 168-32000
Telefax: +49 511 168-47599
E-Mail:

Vorherige Terminvereinbarung erforderlich
Montag: 08:00 - 18:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 14:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr **
14:00 - 18:00 Uhr **
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr
**Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich.
Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

32.11.4 - Bürgeramt Linden
32.1 - EinwohnerangelegenheitenLindener Marktplatz 1
30449 Hannover
Telefon: +49 511 168-32000
Telefax: +49 511 168-43973
E-Mail:

Vorherige Terminvereinbarung erforderlich
Montag: 08:00 - 18:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 14:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr **
14:00 - 18:00 Uhr **
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr
**Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich
Das Bürgeramt Linden befindet sich im Lindener Rathaus, 2. Etage.
Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

32.11.6 - Bürgeramt Podbi-Park
32.1 - EinwohnerangelegenheitenLister Str. 10
30163 Hannover
Telefon: +49 511 168-32000
Telefax: +49 511 168-48202
E-Mail:

Vorherige Terminvereinbarung erforderlich
Montag: 08:00 - 18:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 14:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr **
14:00 - 18:00 Uhr **
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr
**Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich
Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

Das Bürgeramt Podbi-Park befindet sich in der gleichnamigen Passage, 1. Etage.
32.11.7 - Bürgeramt Ricklingen
32.1 - EinwohnerangelegenheitenAnne-Stache-Allee 7
30459 Hannover
Telefon: +49 511 168-32000
Telefax: +49 511 168-49582
E-Mail:

Vorherige Terminvereinbarung erforderlich
Montag: 08:00 - 14:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr

Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

32.11.8 - Bürgeramt Sahlkamp
32.1 - EinwohnerangelegenheitenElmstr. 15
30657 Hannover
Telefon: +49 511 168-32000
Telefax: +49 511 168-48116
E-Mail:

Vorherige Terminvereinbarung erforderlich
Montag: 08:00 - 14:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr

Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

32.11.9 - Bürgeramt Schützenplatz
32.1 - EinwohnerangelegenheitenAm Schützenplatz 1
30169 Hannover
Telefon: +49 511 168-32000
Telefax: +49 511 168-32787
E-Mail:

Vorherige Terminvereinbarung erforderlich
Montag: 08:00 - 14:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr
Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

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