Fahrerlaubnis: Eintragung von Punkten in das Fahreignungsregister

Allgemeine Informationen

Beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg wird das Fahreignungsregister geführt. Bis zum 30.04.2014 nannte sich dieses Verkehrszentralregister.

Seit dem 01.05.2014 gelten folgende Regelungen für die Eintragung von Punkten:

Punkte im Fahreignungsregister

Verkehrsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten

1 Punkt

Besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot sowie Straftaten

2 Punkte

Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis oder einer isolierten Sperre

3 Punk

Punkte nach der bis zum 30.04.2014 gültigen Regelung werden wie folgt umgerechnet:

Punkteumrechnung -
alt in neu

0 Punkte

=

0 Punkte

1 bis 3 Punkte

=

1 Punkt

4 bis 5 Punkte

=

2 Punkte

6 bis 7 Punkte

=

3 Punkte

8 bis 10 Punkte

=

4 Punkte

11 bis 13 Punkte

=

5 Punkte

14 bis 15 Punkte

=

6 Punkte

16 bis 17 Punkte

=

7 Punkte

18 und mehr Punkte

=

8 Punkte

Zum Schutz vor Gefahren, die von wiederholt gegen Verkehrsvorschriften verstoßenden Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern bzw. Halterinnen und Haltern ausgehen, hat die zuständige Stelle entsprechende Maßnahmen nach dem Punktsystem zu ergreifen.

Verfahrensablauf

Das Verfahren richtet sich nach Ihrem Punktestand.

  • Bei einem Punktestand von 1 bis 3 erfolgt die Vormerkung ohne weitere Maßnahme.
  • Bei einem Punktestand von 4 bis 5 erfolgen die Ermahnung und ein Hinweis auf ein Fahreignungsseminar, um das Verkehrsverhalten zu verbessern. Wer ein Fahreignungsseminar freiwillig besucht, kann dadurch gemäß § 4 Absatz 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG) 1 Punkt abbauen.
  • Bei einem Punktestand von 6 bis 7 erfolgt eine Verwarnung.
  • Bei einem Punktestand von 8 Punkten erfolgt die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Informationen zum Abbau von Punkten enthält die Leistung „Abbau von Punkten im Fahreignungsregister“ - siehe Link unten.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Voraussetzungen
  • Eintragung im Fahreignungsregister bei Verstoß nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog
  • Informationserteilung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Welche Gebühren fallen an?

Ermahnung bzw. Verwarnung nach dem Fahreignungsregister
jeweils 17,90 Euro zuzüglich Auslagen

Welche Fristen muss ich beachten?

Nach dem Entzug der Fahrerlaubnis auf Grund des Punktestands im Fahreignungsregister darf eine neue Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate nach Wirksamkeit der Entziehung erteilt werden. Die Frist beginnt mit der Ablieferung des Führerscheins. Zum Nachweis, dass die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder hergestellt ist, wird in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung angeordnet.

Was sollte ich noch wissen?

Im Fahreignungsregister werden die im Straßenverkehr auffällig gewordenen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer registriert. Auskünfte aus diesem Register erhalten nur berechtigte Stellen und die betroffenen Personen selbst.


zuklappenAnsprechpartner/in
32.12 - Fahrerlaubnisbehörde
Am Schützenplatz 1
30169 Hannover
E-Mail:

Montag: 08:00 - 15:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 15:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
nach vorheriger Terminvereinbarung


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Anreise
Bahnhaltestelle:
3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo)
3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg)
Bushaltestelle:
100, 200 (Robert-Enke-Straße)
120 (Waterlooplatz)
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