Beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg wird das Fahreignungsregister geführt. Bis zum 30.04.2014 nannte sich dieses Verkehrszentralregister.
Seit dem 01.05.2014 gelten folgende Regelungen für die Eintragung von Punkten:
Punkte im Fahreignungsregister
Verkehrsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten
1 Punkt
Besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot sowie Straftaten
2 Punkte
Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis oder einer isolierten Sperre
3 Punk
Punkte nach der bis zum 30.04.2014 gültigen Regelung werden wie folgt umgerechnet:
0 Punkte |
= |
0 Punkte |
1 bis 3 Punkte |
= |
1 Punkt |
4 bis 5 Punkte |
= |
2 Punkte |
6 bis 7 Punkte |
= |
3 Punkte |
8 bis 10 Punkte |
= |
4 Punkte |
11 bis 13 Punkte |
= |
5 Punkte |
14 bis 15 Punkte |
= |
6 Punkte |
16 bis 17 Punkte |
= |
7 Punkte |
18 und mehr Punkte |
= |
8 Punkte |
Zum Schutz vor Gefahren, die von wiederholt gegen Verkehrsvorschriften verstoßenden Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern bzw. Halterinnen und Haltern ausgehen, hat die zuständige Stelle entsprechende Maßnahmen nach dem Punktsystem zu ergreifen.